Gefördert werden Maßnahmen, die Abfall in Meeren von vornherein vermeiden und möglichst zu Beginn der Wertschöpfungskette, z.B. beim Produktdesign ansetzen. Hinzu kommt der kurzfristige Aufbau funktionierender Abfall- und Kreislaufmanagementsysteme für Abfälle, die sich nicht vermeiden lassen. Zentrale Aspekte der Förderung sind Multiplizierbarkeit, Anschlussfähigkeit und der Fortbestand der gewählten Ansätze. Das Förderprogramm unterstützt Projekte zu Kapazitätsaufbau, Technologiekooperation, Investitionen sowie zur Implementierung des jeweiligen institutionellen Rahmens und Politikberatung. Neben Anrainerstaaten belasteter Flüsse liegt der Fokus auf küstennahen Regionen und Inselstaaten.
Ein besonderes Förderinteresse für den aktuellen Aufruf besteht an Projekten mit den folgenden Schwerpunkten:
- Nachhaltige Materialalternativen, innovatives Produktdesign und Digitalisierung im Lebenszyklus
- Aufbau und Weiterentwicklung von Reuse-Systemen
- Bewusstseins- und Verhaltenswandel zur Meeresmüllvermeidung
- Circular Economy und (dezentrales) Abfallmanagement in ländlichen Regionen und Small Island Developing States
- Vermeidung von Mikroplastikeintrag in die Meere über verschiedene Vektoren, inklusive Wasser- und Abwassermanagement
Die Richtlinie fördert bilaterale und regionale Vorhaben in ODA-fähigen* Partnerländern.
Mit regionalen Vorhaben sind hauptsächlich transnationale Mehrländervorhaben mit Einfluss auf eine oder mehrere geographisch zusammenhängende Fluss- oder Meeresregionen gemeint.
Für die Durchführung der Projekte ist ein ausdrückliches Interesse der Regierungen der Partnerländer an der Zusammenarbeit mit der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von Meeresmüll notwendig.
* Die DAC-Liste der ODA-Empfänger zeigt alle Länder und Territorien, die für öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) in Frage kommen. Diese umfassen alle Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, basierend auf dem von der Weltbank veröffentlichten Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf, mit Ausnahme der G8-Mitglieder, EU-Mitglieder und Länder mit einem festen Datum für den Beitritt zur EU. Die Liste enthält auch alle am wenigsten entwickelten Länder (LDCs), wie sie von den Vereinten Nationen (UN) definiert wurden.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Nichtregierungsorganisationen, Organisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie multilaterale Organisationen und Einrichtungen
Förderquote:
Abhängig vom Themenschwerpunkt bzw. auf Basis einer Einzelfallentscheidung im Rahmen der Antragstellung. Der Zuschuss soll pro Projekt zwischen 3 und 6 Millionen Euro betragen.
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 7. Januar 2023.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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