Anpassung an den Klimawandel

Das Programm soll eine möglichst breite Wirkung entfalten und Antworten auf die Folgen der Erderwärmung wie Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse liefern. Die Förderung erfolgt in den folgenden Schwerpunkten:

  • Anpassungskonzepte für Unternehmen
    Zuschuss von max. 100.000 € für Unternehmen zur Erstellung von Klimaanpassungskonzepten
  • Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung
    Zuschuss von max. 200.000 € für Bildungsträger für die Entwicklung und pilothafte Umsetzung von Bildungsangeboten in der beruflichen Bildung, im Ehrenamt, in Ausbildung, Lehre, Studium. Bildungsangebote für Lehrer und Schüler sind nicht förderfähig.
  • Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen
    Zuschuss von max. 300.000 € für kommunale Leuchtturmvorhaben sowie für den Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen.

Antragsteller: Unternehmen, Gebietskörperschaften, Einrichtungen der Kommunen und Länder, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Verbände, Vereine, Stiftungen etc.

Einreichungsfrist: zweistufiges Antragsverfahren (erst Skizze, dann Antrag). Projektskizzen können vom 01. August bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

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