Dienstleistungen:
Ganzheitliche Begleitung Ihres Förderprojekts

Mit umfassenden Dienstleistungen begleiten wir Sie von der ersten Beratung bis zur erfolgreichen Umsetzung und Nachweisführung. Profitieren Sie von unserer Expertise, unseren exzellenten Kontakten zu Förderstellen und unserer individuellen Betreuung.

Dienstleistungen für Unternehmen –
Innovationsberatung, Fördermittel und mehr

Seit 1984 unterstützt GEWI Unternehmen dabei, mit Hilfe von Fördermitteln innovative Projekte erfolgreich umzusetzen. Unsere Dienstleistungen umfassen die gesamte Bandbreite von der Beratung bis zur Beantragung und Verwaltung von Fördermitteln sowie angrenzende Tätigkeiten rund ums Projektmanagement.

Profitieren Sie von vier Jahrzehnten Expertise – Unsere Mitarbeiter bringen im Schnitt 11,6 Jahre Fördermittelerfahrung mit!

Unsere Dienstleistungen:

Unsere Dienstleistungen erstrecken sich von der Beratung rund um Ihre strategischen Innovationsprojekte über die Identifikation und Beantragung von Fördermitteln bis zur Begleitung durch den gesamten Prozess der Fördermittelbeantragung und darüber hinaus.

Fördermittel beantragen

Die Beantragung von Fördermitteln ist ein komplexer Prozess. Wir unterstützen Sie bei der erfolgreichen Antragstellung und begleiten Sie persönlich durch das gesamte Förderprojekt.

Fördermittelberatung

Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Förderprogramme zu identifizieren und erfolgreich zu nutzen. Von der Antragstellung bis zur Umsetzung sind wir Ihr verlässlicher Partner.

Innovationsberatung

Profitieren Sie von umfassender Unterstützung bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung von Innovationsprojekten. Wir helfen Ihnen, Ihre Ideen in erfolgreiche Projekte zu verwandeln.

Mit maßgeschneiderter Fördermittel­beratung zum Erfolg!

Als Experten für Fördermittel und Förderprogramme mit einem interdisziplinären Team aus Naturwissenschaftlern, Ingenieuren und Kaufleuten kennen wir alle Förderungen, von denen Ihr Unternehmen profitieren kann.

Ob Sie uns für ein einzelnes Projekt benötigen oder als externe Fachabteilung
für die komplette Fördermittelabwicklung in Ihrem Unternehmen – wir stehen im gesamten Prozess zuverlässig an Ihrer Seite!

Der schnelle Weg zu Ihrer Förderung

Unsere wichtigsten Dienstleistungen:
Ihr erfolgreiches Förderprojekt

Unser Hauptanliegen ist es, Ihr Förderprojekt zum Erfolg zu führen. Förderprogramme verstehen wir dabei als „Mittel zum Zweck“: Sie sollen Ihr Unternehmen nachhaltig voranbringen. Von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung begleiten wir Sie mit Empathie und Expertise.

Mit über 40 Jahren Erfahrung haben wir in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche Projekte erfolgreich begleitet und wissen genau, worauf es ankommt. Dabei setzen wir auf eine individuelle Betreuung, denn jedes Projekt ist einzigartig. Unsere maßgeschneiderten Lösungen sind exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Das sagen unsere Kunden

Herr Hubert Angenendt
Herr Hubert Angenendt
Joachim Loh Unternehmensgruppe GmbH, Haiger
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Meine gezielte Suche nach einem geeigneten Fördermittelberater hat mit GEWI zu einem hervorragenden Ergebnis geführt. Mit hoher Fachkompetenz, einem transparenten und fairen Abrechnungssystem sowie flexibler und kurzfristiger Reaktion hat sich GEWI deutlich gegen Mitbewerber und auch große Global Player durchgesetzt. Dank GEWI konnten in den letzten 2 Jahren erhebliche Steuererleichterungen durch Forschungszulagen für die Unternehmensgruppe erzielt werden.
Herr Uwe Siemann
Herr Uwe Siemann
Entsorgungsbetrieb der Stadt Siegen, Siegen
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Seit vielen Jahren arbeiten wir sehr vertrauensvoll und erfolgreich zusammen. Mit GEWI konnten wir und unsere Forschungspartner einen hohen Zuschuss im Energieforschungsprogramm einwerben. GEWI unterstützte uns auch nach der Bewilligung bei dem Projektmanagement und stand bei allen Höhen und Tiefen zuverlässig an unserer Seite. Wir freuen auf uns auf weitere gemeinsame Fördermittelprojekte.
Herr Dr. Marcel Grünbein
Herr Dr. Marcel Grünbein
pbo Ingenieurges. mbH, Aachen
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Insbesondere bei technisch komplexen Themen arbeiten pbo und GEWI Hand-in-Hand, um Projekte unserer Kunden im Bereich Aufbereitung, Recycling und erneuerbare Energien mit Fördermitteln erfolgreich auf den Weg zu bringen. Wir schätzen das partnerschaftliche Miteinander, die Erfahrung und Stabilität des Teams und die sichere „Wegfindung“ im Spannungsfeld zwischen betrieblicher Praxis und den Förderregularien.
Herr Artur Löwen
Herr Artur Löwen
Gridhound GmbH, Aachen
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Als junges Unternehmen schätzen wir in der Zusammenarbeit vor allem die hohe Entlastung im gesamten Förderprozess. Seit mittlerweile vier Jahren haben wir einen festen Ansprechpartner aus dem GEWI-Team an unserer Seite, der sich immer Zeit nimmt, flexibel auf unsere Vorstellungen eingeht und unsere Interessen professionell bei den Förderstellen unterstützt. Wir fühlen uns hier super aufgehoben.
Herr Nick Willer
Herr Nick Willer
Beratungsnetzwerk Mittelstand
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Sonja Stockhausen ist als Leiterin des Kompetenzforum Fördermittel und stellvertretende Leiterin des Beratungsnetzwerk Mittelstand von unschätzbarem Wert für unser Beratungsnetzwerk! Sie besticht nicht nur durch ihre Fachkompetenz und ihre herausragende Fähigkeit zu diplomatisch pointierten Formulierungen der Politik gegenüber, sondern auch durch ihr stets offenes Ohr für die Belange unserer Mitglieder. Sie ist eine Person, der man schnell vertraut und mit der man einfach gerne zu tun hat. Für mich ist sie die unangefochtene Ansprechpartnerin Nummer 1 in meinem umfassenden Netzwerk, wenn es um das Thema Fördermittel geht.
Dr. Ralf Starzmann
Dr. Ralf Starzmann
Schottel Hydro GmbH, Spay
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Bei technisch komplexen und innovativen Projekten mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie ist ein technisches Verständnis für das Thema immens wichtig. GEWI hat für unser Konsortium den Antrag aus einem Guss verfasst und uns hierbei auch jeweils sehr individuell beraten. Tolles Team!
Markus Paffenholz
Markus Paffenholz
Aluminium Norf GmbH, Neuss
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Wir schätzen an der Zusammenarbeit vor allem, dass GEWI die gesamte Förderlandschaft stets aktuell für unterschiedlichste Themen im Blick hat. Chancen, aber auch mögliche Stolpersteine werden uns transparent aufzeigt. Bei Antragstellung übernimmt das Team der GEWI engagiert sämtliche Prozessschritte – mit äußerst hohen Erfolgsquoten. Beratung und gute Zusammenarbeit werden bei GEWI tagtäglich gelebt, was GEWI zu einem zuverlässigen Partner der Alunorf macht.
Dr. Dirk Bröll
Dr. Dirk Bröll
Röhm GmbH, Darmstadt
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Die Chemiebranche gehört zu den sehr energie- aber auch kapitalintensiven Industrien. Röhm arbeitet intensiv an der nachhaltigen Transformation seiner Prozesse, dies ist vielfach ohne Fördermittel nicht möglich. Mit GEWI gemeinsam platzieren wir unsere Forschungs- sowie Investitionsprojekte sehr erfolgreich in der Förderung. Das Team versteht unsere Projekte, ist kompetent, schnell, zuverlässig und sehr professionell.
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Förder­mittel und Förder­programme

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, welches Förderprogramm am besten zu Ihrem Projekt passt. Unser erster Potenzialcheck ist für Sie kostenlos und unverbindlich!
Fördermittel für Unternehmen
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Nutzen Sie die vielfältigen Fördermöglichkeiten für Unternehmen: Wir unterstützen Sie von der Identifikation der passenden Förderprogramme bis hin zur erfolgreichen Beantragung und Abrechnung.
Fördermittel für Start-Ups
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Zuschüsse für Start-Ups und junge Unternehmen gibt es vor allem bei innovativen Gründungen. Mit einer systematischen Analyse Ihres Projekts erhöhen wir die Sicherheit und Erfolgsaussichten eines Antrags erheblich.
Forschungszulage
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Die steuerliche FuE-Förderung stellt für viele Unternehmen eine wirksame „Basisförderung“ dar, die kontinuierlich jedes Jahr genutzt werden kann. Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung, um Stolperfallen bei Antragstellung und Durchführung zu umgehen.
EEW-Förderung (BMWK)
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Das Bundesprogramm unterstützt Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz und verkürzt deren Amortisationszeit. Trotz der komplexen Förderbedingungen machen wir es einfach für Sie und navigieren Sie sicher durch alle Richtlinien und Anforderungen.
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GEWI Magazin: Aktuelle Neuigkeiten rund um Fördermittel

Förderung marktorientierter Innovationen im Bereich der Datennutzung und Künstlicher Intelligenz...

Eine Förderung für Startups ist für viele junge Unternehmen der...

HH: Der Sonderförderaufruf "Green Potential Screening" – fördert Vorhaben zu...
Verbesserung des ZIM ab 2025 zur Stärkung der Innovationskraft im...

FAQ: Häufige Fragen zu unseren Dienstleistungen

Gibt es Förderprogramme für Forschung und Entwicklung?

Es gibt zahlreiche Fördermittelprogramme für Innovation, Forschung und Entwicklung, gefördert werden grundsätzlich konkrete Projekte mit einer Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung. Einige Programme richten sich an Projekte von spezifischen Antragstellern (Großunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, Mittelstand, Kommunen, Start-Ups / Gründungen, gemeinnützige Forschungseinrichtungen, Verbände, Stiftungen, öffentliche Verwaltung und Behörden u.a.). Manche Programme fokussieren bestimmte Branchen wie bspw. Fahrzeugindustrie, Kreislaufwirtschaft oder Softwareentwicklung. Die Programme richten sich zudem meist an bestimmte Innovationsgrade bzw. Technologie-Reifegrade – klassisch wird hier unterschieden nach der Grundlagenforschung, industrieller Forschung und experimenteller Entwicklung. Weitergehend ist die Einordnung des Entwicklungsstandes nach dem Technologie-Reifegrad (TRL). Die Skala der TRL (Technologie Readiness Level) reicht von 1 (Basic Technology Research) bis 9 (System Test, Launch & Operations). Umso höher die Anforderungen an den TRL, desto themenspezifischer sind die Programme in der Regel.

Es gibt verschiedene Förderprogramme für Projekte, die eine Steigerung der Energieeffizienz und Ressourceneffizienz, eine Umsetzung der Circular Economy oder die Beschleunigung der Dekarbonisierung in der Industrie fokussieren. Dies gilt sowohl für Investitionen – wie z.B. in energieeffiziente Maschinen, energieeffiziente Beleuchtung (LED), energetische Gebäudesanierung – als auch für Forschung und Entwicklung, also die Erforschung und Entwicklung neuer Materialien, Produkte und Verfahren im Kontext der Energie- und Ressourceneffizienz und der Nachhaltigkeit. Die Rahmenbedingungen sind sehr unterschiedlich, vielfach wenden sich die Programme nur an bestimmte Zielgruppen wie den Mittelstand, besonders energieintensive Branchen (also etwa Papier, Glas, Stahl, Chemie) oder auch Kommunen.

Welche Förderchancen konkret bestehen, hängt von diversen Parametern ab wie bspw. Unternehmensgröße, gewünschter Zeitpunkt der Umsetzung (Projektbeginn) oder auch davon, wie viel CO2-Äquivalent eingespart werden kann.

GRW steht für Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Dies ist ein Förderrahmen für explizit benannte Fördergebiete, die sogenannten strukturschwachen Regionen. Gefördert werden gewerbliche Investitionen sowie Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen. Die Regionen (Fördergebietskulisse) werden regelmäßig neu definiert. Die jeweiligen Bundesländer sind für die Umsetzung des GRW zuständig und können hier auch eigene Schwerpunkte und Sonderbedingungen unter dem Dach des bundesweit einheitlichen Rahmenplans formulieren. Die Förderung im GRW erfolgt meist zu 50 % über den EU-Topf EFRE und zu 50 % mit Mitteln des Bundeslandes.

In einigen Bundesländern trägt das GRW spezifische Namen, z.B. RWP („Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm“) in NRW, RIGA in Sachsen, BRF in Bayern.

Es gibt mehr als 2.500 Förderprogramme in Deutschland auf Ebene der Bundesländer und des Bundes, hinzu kommt noch die EU-Förderung. Viele Programme ändern sich, es kommen neue hinzu, Mittel für bestehende Programme werden zurückgefahren und viele Förderchancen basieren auf fristgebundenen Bekanntmachungen und sind daher nur für wenige Monate verfügbar. Eine umfassende Förderdatenbank, die alle Programme aktuell und vollständig zusammenführt und zugleich über eine zielgruppenspezifische Suche benutzerfreundlich verfügbar macht, gibt es leider nicht. Erstanlaufstelle für viele ist die Suchmaschine des Bundes (www.foerderdatenbank.de). Darüber hinaus können IHKs, Wirtschaftsfördergesellschaften und die einschlägigen Bundesverbände vielfach Einsteigertipps geben. Wir von der Fördermittelberatung GEWI bieten einen projektspezifischen Fördermittelcheck an, der eine sehr gute erste Orientierung bietet und honorarfrei sowie unverbindlich erfolgt.

Es gibt eine Vielzahl an Förderchancen. Die spezifischen Möglichkeiten hängen vom Projekt, dem Antragsteller und den aktuell verfügbaren Programmen ab. Oftmals kommen mehrere Programme in Betracht – dann ist es essentiell, Aufwand und Nutzen gegenüberzustellen und mit den Erfolgsaussichten, zeitlichen Restriktionen und den Voraussetzungen der jeweiligen Programme abzuwägen. Diese Vorarbeit ist von großer Bedeutung, damit das Projekt mit hohen Erfolgsaussichten, „formaler Sicherheit“ und möglichst geringem Aufwand in der Förderung platziert werden kann. GEWI evaluiert sowohl die spezifischen Chancen eines konkreten Projektes als auch die grundsätzlich in Betracht kommenden Förderinstrumente. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an.

Die Programme für Innovation, Forschung und Entwicklung stehen in der Regel auch Projekten zur Entwicklung einer neuen Software zur Verfügung. Es gibt auch spezifische Software-Programme. Für gute Erfolgsaussichten muss allerdings der Stand der Technik überschritten werden bzw. der Neuheitsgrad entsprechend der Verwaltungspraxis der Programme herausgestellt werden. Hierzu muss sich die geplante Entwicklung von Standardentwicklungen abgrenzen und technische Risiken klar benannt werden. GEWI prüft gerne mit Ihnen gemeinsam, ob dies umsetzbar ist und unterstützt bei der förderkonformen Ausgestaltung der Projekte – lassen Sie uns gerne unverbindlich darüber sprechen.

Wie beantrage ich eine Förderung? Wie erhalte ich eine Förderung?

Es gibt unterschiedliche Antragsverfahren. In manchen Förderprogrammen reicht es aus, ein einzelnes Formblatt auszufüllen, in anderen Fällen ist ein zwei- oder gar dreistufiger Antragsprozess erforderlich. In wenigen Fällen ist neben schriftlichen Ausführungen auch noch ein Interview und/oder ein Video-Pitch Bestandteil des Antragsprozesses. Der Antragsprozess ist (meist) in der Richtlinie skizziert. Viele Förderanträge können mittlerweile online über entsprechende Antragsportale gestellt werden, dennoch ist vielfach ein Versand von Originalen per Post erforderlich. Ein bundesweit einheitliches elektronisches Portal gibt es nicht.

Es gibt verschiedene Antragsverfahren, weit verbreitet ist das zweistufige Antragsverfahren. Das zweistufige Verfahren ist u.a. bei fristgebundenen Förderwettbewerben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte üblich. In der ersten Stufe wird eine Projektskizze eingereicht. Falls die Skizzenphase positiv abgeschlossen wird, wird der Antragsteller zur Einreichung eines vollständigen Antrags aufgefordert. Die Projektskizzen werden dann im Wettbewerb untereinander bewertet und die „besten“ zur Förderung ausgewählt.

Bei der Skizze steht meist der technisch-fachliche Teil der Projektplanung im Vordergrund. Im Mittelpunkt des anschließenden Antrags steht vielfach eine detaillierte Arbeits-, Zeit- und Kostenplanung. 

In einem zweistufigen Antragsprozess stellt die Projektskizze den ersten Schritt dar. Hier findet eine meist im Volumen begrenzte Darstellung des Vorhabens statt, mit deren Hilfe die grundsätzliche Förderfähigkeit, ggf. im Wettbewerb zu anderen Projektskizzen, geprüft wird.

Die erforderlichen Inhalte einer Projektskizze werden meist durch die Förderrichtlinien/-aufrufe definiert. Üblicherweise werden hier Kapitelstrukturen, Seitenbegrenzungen, Formatbedingungen etc. vorgegeben. Inhaltlich liegt der Fokus üblicherweise auf der Beschreibung der Ausgangslage, der Zielsetzung des Projekts und des Lösungswegs, evtl. auch der späteren Verwendung der angestrebten Projektergebnisse. Vielfach ist zu erläutern, wie sich das Vorhaben vom Stand der Technik und Wissenschaft abgrenzt. In der Regel ist ein grundlegender Projektplan inkl. Arbeitspaketen, Kosten, Zeiten etc. beizufügen.

Die Gründe für eine nicht ausgewählte Skizze sind vielfältig, zum Beispiel eine Budgetlimitierung des Förderprogramms, keine ausreichende Passgenauigkeit zu den Anforderungen und Zielen des Programms oder ein zu geringes Ranking im direkten Wettbewerb zu anderen eingereichten Projektskizzen.

Das weitere Vorgehen ist abhängig von den Gründen, warum die Skizze abgelehnt wurde. Bei fachlichen Gründen sollten diese kritisch hinterfragt werden. I.d.R. kann eine Skizze erneut eingereicht werden (im Gegensatz zum Vollantrag), sowohl im gleichen als auch in anderen Programmen, muss hierzu aber meist entsprechend modifiziert und angepasst werden – sinnvoll ist dies aber nur bei hohen Erfolgsaussichten. Das Team der GEWI unterstützt bei der Entscheidung zum weiteren Vorgehen sehr gerne und zeigt vielversprechende Alternativen auf.

Grundsätzlich kann gegen einen Bescheid Widerspruch eingereicht werden, solange dieser noch nicht rechtskräftig ist. In einigen Programmen und bei einigen Sachverhalten ist dies auch sinnvoll und Erfolg versprechend. In anderen ist es zielführender, die Ablehnungsgründe kritisch zu reflektieren und das Projekt anschließend ggf. in einem anderen Förderprogramm neu zu platzieren. Im Gegensatz zu einer Projektskizze kann ein abgelehnter Antrag vielfach nicht erneut im gleichen Programm eingereicht werden. Das weitere Vorgehen ist immer konkret im Einzelfall zu prüfen. Die Fördermittelexperten der GEWI helfen hier gerne weiter.

Bei dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) ist die erneute Einreichung eines abgelehnten Projekts nicht zulässig. Die Rücknahmeempfehlung ist ein Instrument, damit eine solche Ablehnung nicht ausgesprochen werden muss. Damit hat der Antragsteller die Möglichkeit, seinen ZIM-Antrag eigenständig zurückzuziehen, zu überarbeiten und dann erneut einzureichen. Diese Rücknahmeempfehlung bedeutet aber nicht zwingend, dass der Antrag abgelehnt werden würde, sondern vielmehr, dass die Erfolgsaussichten von der Förderstelle als gering bewertet werden – auch, wenn das Projekt grundsätzlich Potenzial aufweist. Auf Seiten der Förderstelle reduziert es auch den bürokratischen Aufwand erheblich, wenn der Antragsteller einen Antrag zurückzieht. Zudem ist zu berücksichtigen, ob zwischenzeitlich ein Projektbeginn ausgelöst wurde oder sich andere Antragsvoraussetzungen verändert haben oder nicht mehr erfüllt werden können. Das weitere Vorgehen ist daher sorgfältig und kritisch zu prüfen, hängt aber grundsätzlich vom jeweiligen Einzelfall ab.

Die statistischen Erfolgsquoten schwanken von Programm zu Programm und sind meist auch abhängig von der Anzahl anderer eingereichter Anträge und dem zur Verfügung stehenden Budget. Die tatsächlichen Erfolgsaussichten hängen aber selbstverständlich erheblich von der Passgenauigkeit des Projekts und der Qualität der eingereichten Unterlagen ab. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Förderstellen großen Ermessensspielraum bei der Bewertung der Kriterien haben und insofern auch die persönliche Bewertung des Gutachters eine Rolle spielt. Mit viel Erfahrung können die Erfolgsaussichten aber durchaus fundiert bewertet werden. GEWI nimmt stets eine kritische Bewertung der Erfolgsaussichten vor, bevor eine Empfehlung zur Antragsstellung ausgesprochen wird. Ein Risiko verbleibt aber dennoch immer. Bei Interesse an einer Bewertung der Förderpotenziale für Ihr Projekt melden Sie sich einfach bei uns.

Bei Projekten der Forschung und Entwicklung werden in der Regel vorrangig die Personalkosten gefördert. Darüber hinaus können je nach Programm die projektspezifischen Aufwendungen für Sachmaterialien, anteilige Investitionen (AfA), Fremdleistungen/Unteraufträge, Reisekosten, Gemeinkosten angesetzt werden. Wie diese im Einzelnen berechnet werden, ist in den Programmen nicht immer einheitlich.

Bei einem Investitionsvorhaben stehen die direkten Investitionskosten im Vordergrund. Hier werden in der Regel ausschließlich externe Kosten durch Dritte anerkannt, vielfach beschränkt auf Sachanlagegüter und immaterielle Aufwendungen, die in der Bilanz aktiviert werden.

In wenigen Programmen gibt es auch die Möglichkeit Betriebskosten für den Projektzeitraum geltend zu machen.

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