Mit dem Förderrahmen „Entwicklung digitaler Technologien“ will das BMWK die Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale digitaler Technologien schneller und flexibler adressieren. Eine Förderung erfolgt auf Basis von themengebundenen Bekanntmachungen.
Die Bekanntmachung „Innovationskonzepte“ strebt an, Entwicklungsansätze im Bereich digitale Technologien mit einem herausragenden Innovationspotenzial zu identifizieren und aufzugreifen.
Gefördert werden konzeptionelle Arbeiten zu:
- den technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen Zielsetzungen und Mehrwerte durch den Einsatz digitaler Technologien,
- Analysen und Bewertungen zur technologischen Machbarkeit, zum Marktpotenzial, zu den Bedarfen in der Wirtschaft sowie zur Nachhaltigkeit des Ansatzes,
- Umsetzungsstrategien (erforderliche Schritte, erforderliche Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft einschließlich der Einholung von Unterstützungszusagen bzw. Netzwerkbildung).
Gefördert werden Verbundprojekte, in denen mindestens zwei und maximal drei Projektpartner aus Wirtschaft und Wissenschaft ein Thema bearbeiten.
Informationen zum Rahmenprogramm „Entwicklung digitaler Technologien“ finden Sie hier.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände im Verbund
Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße) bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichungen laufend möglich.
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt