Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die im Rahmen industriegetriebener, vorwettbewerblicher Verbundvorhaben entstehen. Die Bekanntmachung adressiert Vorhaben, die sich durch Innovationen mit neuartigen Hardware-Ansätzen unter anderem aus den Themenfeldern Mikroelektronik, Mikrosystemtechnik, Leistungselektronik, Sensorik, Aktorik, Optoelektronik, Photonik, Messtechnik und Quantentechnologie auszeichnen. In diesem Zusammenhang können insbesondere auch innovative Forschungs- und Entwicklungsarbeiten gefördert werden, die sich mit der übergreifenden Systemintegration in komplexe heterogene Systeme mikroelektronischer und nichtelektronischer Komponenten, mit zugrundeliegenden Aufbau- und Verbindungstechniken oder auch Fertigungstechnologien für elektronische Systeme und hierfür erforderlicher elektronischer Komponenten sowie mit der Überführung innovativer (Halbleiter-)Materialien in leistungsfähige Elektroniksysteme befassen.
Von zentraler Bedeutung sind zudem Vorhaben, die zukunftsweisende Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich des Chipentwurfs beinhalten und damit einen fundamentalen Prozessschritt in der Wertschöpfungskette mikroelektronischer Komponenten adressieren. Neben der Chipentwicklung spielt hierbei ebenso das Layoutdesign von Leiterplatten eine bedeutende Rolle. Darüber hinaus werden Vorhaben adressiert, die darauf abzielen, innovative Lösungen im Bereich der Hochfrequenz- und Millimeterwellenelektronik zu entwickeln bzw. entscheidend voranzubringen. Dazu zählen beispielsweise auch Hardware-Lösungen, die sich auf Anwendungsszenarien im Bereich des 5G- und 6G-Mobilfunkstandards beziehen und somit die Vernetzung digitaler Geräte im (industriellen) Internet der Dinge vorantreiben.
Mithilfe der Förderung soll darüber hinaus die Kooperation und Vernetzung mit bayerischen KMU gestärkt und der Zugang zu neuen Chiptechnologien erleichtert werden.
Antragsteller:
Unternehmen, Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Verbund. Ein Partner muss mindestens ein Unternehmen sein.
Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Universitäten, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. März 2023
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