Das Investitionsprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW)“ wird zum 1. November 2021 grundlegend novelliert. Neben einer Erweiterung des Moduls 4 um den Fördertatbestand der Ressourceneffizienz wird das Förderprogramm zudem um ein fünftes Modul ergänzt – der Förderung von Transformationskonzepten.
Darüber hinaus werden Maßnahmen für die außerbetriebliche Abwärmenutzung zukünftig mit einem erhöhten Fördersatz gefördert und es erfolgt u. a. eine Erhöhung des Förderdeckels für KMU.
Module des Förderprogramms:
- Modul 1: Querschnittstechnologien: Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Gefördert werden:
– Elektrische Motoren und Antriebe,
– Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung,
– Ventilatoren,
– Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung,
– Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern,
– Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
– Frequenzumrichter
- Modul 2: Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien: Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen einschließlich Einbindung des Systems in den vorhandenen Prozess und Überwachung und Fehlererkennung installierter Mess- und Datenerfassungseinrichtungen
NEU: Maßnahmen zur Anbindung an Wärmesenken ohne Prozessbezug sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Modul 3: MSR-Technik, Sensorik und Energiemanagementsoftware:
Einzelmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Förderfähig sind:
– Erwerb und Installation von Mess-, Steuer-, Regelungstechnik und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energieströmen
– Energiemanagementsoftware inkl. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software, soweit sie im direkten Zusammenhang mit Anlagen und Prozessen steht
– Nebenkosten der o. g. Maßnahmen, insbesondere Verkabelung und Erstellung eines Messkonzepts durch einen externen Dritten
NEU: Die Betriebsstätten müssen zukünftig nicht mehr zwingend über eine Zertifizierung nach der DIN EN ISO 50001 oder der EMAS-Verordnung verfügen.
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen:
Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz in den folgenden Themenbereichen:
– Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen
– Maßnahmen zur Abwärmenutzung (z. B. Einbindung der Abwärme zur Bereitstellung von Wärme in der Produktion, Einspeisung in Wärmenetze, Verstromung von Abwärme)
– Maßnahmen an der Gebäudeanlagentechnik, sofern sie primär auf Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten wirken
– Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
– Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess (z. B. Dämmung, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen)
– NEU: Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz (bspw. Investitionen in Anlagen, die zu einem geringeren Materialverbrauch führen oder Anlagen zur Herstellung und betriebsinternen Verwendung eines Rezyklats)
– NEU: Erhöhung des „Förderdeckels“ für KMU auf 900 € pro eingesparter Tonne CO2
– NEU: Bonus für Maßnahmen zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung
- NEU: Modul 5: Förderung von Transformationskonzepten:
Unterstützung von Unternehmen bei der Planung und Umsetzung der eigenen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität.
– NEU: Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
– NEU: Kosten für Energieberater und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen
– NEU: Kosten für erforderliche Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen
Antragsteller:
Unternehmen
Förderquote:
Abhängig von Modul und der Unternehmensform bis zu 60 %
Einreichungsfrist:
einstufiges Verfahren, ab dem 01. November 2021
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