Mit diesem Förderaufruf soll insbesondere auf die im 7. Energieforschungsprogramm (EFP) bestehende Forschungsförderung zu Ressourceneffizienz in zwei komplementären Förderbereichen aufmerksam gemacht werden:
Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum diesem Querschnittsthema, die einen system- und technologieübergreifenden Charakter aufweisen. Die Projektvorschläge sollen sich nicht auf einen einzelnen Technologiebereich begrenzen, sondern die Optimierung der Ressourceneffizienz schwerpunktmäßig aus einer systemischen Sicht aufgreifen.
Beispielweise sollten die Forschungsarbeiten folgende Beiträge leisten:
- Die Substitution von energieintensiven oder kritischen oder im Rahmen der Energiewende systemübergreifend nachgefragten Rohstoffen und Materialien durch besser verfügbare oder durch Sekundärrohstoffe
- Konzepte und Lösungsansätze im Sinne einer zirkulären Wirtschaft, um den Wert von Produkten, Stoffen, Ressourcen und Energie(-trägern) innerhalb der Wirtschaft bei möglichst geringem Primärenergieverbrauch so lange wie möglich (stofflich) zu erhalten
- Anwendungstaugliche, aussagekräftige, belastbare Verfahren, um Materialien möglichst lange in einer wirtschaftlichen Nutzungsphase bzw. im Lebenszyklus und in einer stofflichen Nutzung zu halten.
Material- und Ressourceneffizienz in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen
Die Forschungsarbeiten sollen eine Verringerung des Energieverbrauchs durch Reduktion, Substitution oder Vermeidung energieintensiver Rohstoffe, industrieller Ausgangsstoffe und Zwischenverbindungen adressieren.
Dies kann beispielsweise erfolgen durch:
- eine effiziente Werkstoffnutzung,
- den Ausbau der Nutzung von Sekundärrohstoffen in einer Kreislaufwirtschaft,
- Leichtbaustrategien oder
- der energieeffizienten Gestaltung von Verfahren zur Additiven Fertigung.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Bund, Länder und Gemeinden – bevorzugt im Verbund
Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Stiftungen, Vereine, Bund, Länder und Gemeinden bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Einreichung sind laufend möglich
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