Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat zur Haushaltssperre im Bund geführt.
Wie wirkt sich die Haushaltssperre auf die Förderprogramme aus?
- Förderprojekte mit einem rechtsverbindlichen Bewilligungsbescheid sind hiervon nicht betroffen – hier läuft alles wie gewohnt weiter
- In den meisten Programmen können Anträge weiterhin eingereicht werden, die Förderstellen bearbeiten diese wie gewohnt. Einige wenige Programme haben gestoppt, weil die verfügbaren Haushaltsmittel unklar sind.
- Förderprogramme, die aus anderen Quellen als der Bundesregierung finanziert werden, sind in keiner Weise beeinträchtigt. Dies umfasst insbesondere die Programme der Bundesländer.
- Auf die Forschungszulage besteht per Forschungszulagengesetz Rechtsanspruch. Auch diese sind daher nicht eingeschränkt.
- Bewilligungen für neue Förderprojekte, die aus Bundesmitteln finanziert werden, können aktuell nicht ausgesprochen werden. Dies ist erst wieder möglich, wenn die Haushaltssperre aufgehoben wird.
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