Schutzausrüstung

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Inhaltsangabe
Schutzausrüstung

Förderung der Weiterentwicklung von Schutzausrüstung

Inhalt

Gefördert werden Forschungs- und Technologienentwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Bereich innovativer Schutzausrüstung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen
wie z. B. Reinigung.

Dabei adressiert das Programm insbesondere folgende Förderschwerpunkte:

Förderschwerpunkt 1: Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit
Förderschwerpunkt 1a: Entwicklung von neuen, insbesondere biobasierten Materialien, neuen Flächenbildungstechniken sowie antiviralen und antimikrobiellen Ausrüstungen (z. B. für Atemmasken), die Entwicklung von entsprechenden innovativen Aufbereitungsverfahren für Schutzausrüstung.
Förderschwerpunkt 1b: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Einsatz neuer zirkularer Geschäftsmodelle, Konzepte zur Entwicklung der erforderlichen Infrastruktur für innovative Recyclinglösungen für Schutzausrüstung (De-Minimis-Förderung).

Förderschwerpunkt 2: Funktionalität, Erschließung neuer Bedarfsbereiche
Förderschwerpunkt 2a: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Bereichen neuer Textilien mit filtrierender Wirkung für Atemschutzmasken, Integration aufbereitungsbeständiger Sensorik, neue Produkte mit antiviraler Schutzwirkung als Alternative zu Schutzmasken.
Förderschwerpunkt 2b: Verbesserung des Tragekomforts von Atemschutzmasken durch die Entwicklung individuellerer Passformen (De-Minimis-Förderung).

Förderschwerpunkt 3: Automatisierung und Digitalisierung der Produktion und Dienstleistungen
Förderschwerpunkt 3a: Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von neuen Dienstleistungen (z. B. Reinigung) unter dem Gesichtspunkt Automatisierung und Digitalisierung.
Förderschwerpunkt 3b: Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Beschäftigten durch die Abordnung von hochqualifiziertem Personal, einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder eines großen Unternehmens, Kosten für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Förderschwerpunkt 3c: Einrichtung von branchenübergreifenden Innovationsclustern zur gemeinsamen Nutzung von Anlagen zur optimalen volkswirtschaftlichen Nutzung der Förderung und zur Steigerung des Technologietransfers.

Förderschwerpunkt 4: Beitrag zur Effizienz der Nationalen Reserve
Produkt- und Prozessinnovationen zur Verbesserung der Lagerfähigkeit von Schutzausrüstung (insbesondere Atemschutzmasken), Entwicklung von innovativen Konstruktionstechniken zur kurzfristigen Umrüstung von Anlagen auf die Produktion von Schutzausrüstung im Pandemiefall.

Förderschwerpunkt 5: Standardisierung, Prüf- und Zertifizierungsverfahren
Projekte zur Standardisierung von nachhaltigen Materialien und Technologien einschließlich der Durchführung von Stand-der-Technik-Recherchen, Entwicklungen von standardisierten Prüfmethoden für neue Materialien und neue Bauarten für Schutzausrüstungen, vorbereitende Aktivitäten für Normung, Standardisierung und akkreditierte Zertifizierungssysteme sowie die Mitwirkung in Normungsgremien, Projekte zur digitalen Unterstützung bei Prüfung und Zertifizierung, bei denen Produktions- und Prüfdaten online erfasst und in digitale Zertifikate (fälschungssicher) übernommen werden (Wird auf Grundlage der De-minimis-Verordnung gefördert)

Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
Die Vorhaben können in Form von einzelbetrieblichen Projekten oder im Verbund von mindestens zwei Verbundpartnern durchgeführt werden.

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bis zu 100 %

Einreichungsfrist:
Einstufiges Antragsverfahren. Anträge können jederzeit gestellt werden, bis zum 31. Dezember 2021

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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