Förderfähig ist die Entwicklung von digitalen, interaktiven Spielen. Damit sind insgesamt interaktive, elektronischen Werke gemeint, die auf einer Spielidee beruhen, auf Eingaben des Nutzers reagieren sowie Bildungs- und/oder Unterhaltungszwecken dienen. Gefördert werden nur Entwicklungen, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind.
Projekte können entweder im Bereich der Prototypenentwicklung oder der Produktion eines Spiels angesiedelt werden. In Einzelfällen kann auch die Weiterentwicklung eines bereits existierenden Prototyps gefördert werden. Auch Portierungen von existierenden Spielen auf neue Plattformen oder Erweiterungen für bestehende Spiele können einen Zuschuss erhalten.
Zwingende Voraussetzung für die Förderung ist die Erfüllung der Mindestkriterien des sogenannten Kulturtests. Ein Spiel kann dann gefördert werden, wenn es wenigstens drei der aufgeführten Kriterien bestätigen kann.
Antragsteller: Unternehmen
Förderquote: zwischen 25 und 50 %
Einreichungsfrist: keine, Anträge können bis Ende 2021 jederzeit gestellt werden.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne bei der Beantragung der Fördergelder und Subventionen, insbesondere der Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.