Gegenstand des neuen Programms InnoNT ist die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung von Konzepten und Anwendungen innovativer Funktechnologien in öffentlichen und privaten Funknetzen. Hierbei können sowohl künftige innovative Funknetzgenerationen, aber auch die bereits im Einsatz befindlichen Generationen wie 2G, 4G und 5G berücksichtigt werden. Grundsätzlich kommen dafür alle Hard- und Softwarekomponenten, einschließlich der dafür erforderlichen Daten, Dienstleistungen sowie Geschäftsmodelle und -prozesse in Betracht.
Gefördert werden:
- Durchführbarkeitsstudien, die die Machbarkeit und die Entwicklung von Konzepten innovativer Funknetztechnologien unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen kleiner und mittelständiger Anwenderinnen und Anwender zum Ziel haben. Das Ergebnis kann die Grundlage für die Förderung der Umsetzung im Rahmen von anwendungsorientierten FuE-Projekten nach dieser Förderrichtlinie sein.
- Tätigkeiten zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten oder Tätigkeiten zur Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen von Hardware- und Softwarekomponenten der Funknetztechnologien zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren und Dienstleistungen von Hardware- und Softwarekomponenten der Funknetztechnologien herbeizuführen.
Bei der Nutzung bereits vorliegender Kenntnisse und Fertigkeiten ist die Übertragbarkeit und Transferfähigkeit von Lösungen innovativer Netztechnologien in neue bzw. andere Anwendungsfelder sicherzustellen.
Außerdem können Tätigkeiten innerhalb der Projekte gefördert werden, die die industrielle Normung und Standardisierung, z. B. von Rahmen- und Referenzarchitekturen, sowohl auf der technischen als auch auf der nichttechnischen Ebene unterstützen.
Es sind sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben möglich.
Detailinformationen finden Sie in den zukünftig folgenden Förderaufrufen.
Um über diese auf dem Laufenden zu bleiben folgen Sie auch unseren sozialen Medien LinkedIn und Xing.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
Förderquote:
Unternehmen i.d.R. bis zu 50 % (abhängig von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße ist eine höhere Quote möglich.)
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Wird im jeweiligen Förderaufruf bekannt gegeben.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter