Ziel der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Produktionskapazitäten entlang der Batterie-Wertschöpfungskette zu unterstützen, um die strukturelle Abhängigkeit Europas von fossilen Energieträgern sowie von Zulieferern aus dem nichteuropäischen Ausland weitestgehend zu verringern und so den Übergang zu einer resilienten und klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen.
Im Rahmen dieser Fördermaßnahme soll unter anderem der Aufbau von Fertigungskapazitäten für nachhaltig produzierte Batteriezellen der aktuell technisch besten Generation und darüber hinaus gefördert werden. Zugleich soll ein Beitrag zur Integration des europäischen Batterie-Ökosystems und dabei insbesondere der Stärkung und Qualifizierung des Maschinen- und Anlagenbaus geleistet werden.
Schwerpunkt der Förderung sind Investitionsvorhaben von privaten Unternehmen. Darüber hinaus können innovative Vorhaben mit hohem Anteil an Forschungs- und Entwicklungsaufwänden von einer zusätzlichen Förderung dieser Aufwände profitieren, sofern diese in unmittelbarem inhaltlichem Zusammenhang mit den Investitionsvorhaben stehen.
Die konkreten Förderziele dieser Förderrichtlinie sind im Einzelnen:
- Aufbau von Kapazitäten zur Gewinnung, Weiterverarbeitung und Veredelung von Batterierohstoffen;
- Aufbau von Produktionskapazitäten zur Schließung von Lücken in der vorgelagerten Wertschöpfungskette der
- Batteriezellfertigung, beispielsweise im Bereich Anode, Kathode, Elektrolyt, Separator, Binder, Additive;
- Beitrag zur Stärkung und Qualifizierung des Maschinen- und Anlagenbaus: hocheffiziente Produktion unter Verwendung neuester Prozesstechnik;
- Aufbau von Produktionskapazitäten für Batteriezellen, -module und -systeme für mobile und nicht mobile Anwendungen;
- Aufbau von Kapazitäten zur nachhaltigen Rückgewinnung von Rohstoffen aus modernen Recyclingprozessen;
- Beiträge zur Vermeidung/Substitution kritischer Rohstoffe sowie zur Resilienz beziehungsweise Reduktion von Abhängigkeiten: Aufbau von Kapazitäten für kobalt-/nickelfreie Kathodenmaterialien, Entwicklung von Drop-in-Technologien begleitend zum Aufbau einer Zellfertigung.
Antragsteller:
Unternehmen
Förderquote:
Bis zu 80 % (abhängig von der Art des Vorhabens und der Unternehmensgröße)
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 9. November 2023
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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