Das IGP fördert marktnahe, nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den unterstützten Innovationsprojekten und -netzwerken zwar neue Technologien eine große Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend.
Mit dem aktuellen Förderaufruf werden Projekte gefördert, die:
- auf Neuerungen im Bereich Klima- und Umweltschutz bzw. Ökologie zielen
- und marktorientierte Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.
Dazu gehören unter anderem neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, (Service-)Designs für
Klimaschutz und Energiewende sowie kreativwirtschaftliche Innovationen und digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit.
Wesentlich sind ebenfalls Innovationshöhe, Vermarktungschancen, Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten sowie Förderbedarf bzw. Anreizeffekt. Beim Kriterium „positive Effekte auf Dritte“ wird dem Thema des Calls entsprechend eine positive ökologische Wirkung besonders in den Blick genommen.
Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen inklusive Selbständigen, junge sowie gemeinnützige Unternehmen,
Forschungseinrichtungen und Hochschulen
Förderquote:
Unternehmen bis zu 70 % (abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensgröße)
gemeinnützige Unternehmen bis zu 75 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 8. November 2023
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter