Im Rahmen des Förderaufrufs werden modellhafte und innovative Projekte im Bereich der sozialen Dorfentwicklung gefördert, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Städten und Gemeinden beitragen. Die Projekte sollen sich einem der folgenden thematischen Schwerpunkte widmen, wobei eine Verbindung einzelner Themen möglich ist:
- Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte / Treffpunkte
- Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen
- Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben
- Mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung
Mit den Projekten soll an vorhandene Potenziale angeknüpft werden. Die Bekanntmachung baut der ersten Fördermaßnahme zum Thema „Soziale Dorfentwicklung“ (veröffentlicht im Jahr 2015) auf -Antragsteller sollten sich daher mit ihren Projekten auf die Ergebnissen der ersten Förderrunde beziehen, dabei aber neue Ideen entwickeln, die sich am Bedarf der jeweiligen (Dorf)Gemeinschaft orientieren. Für die Auswahl der Skizzen, die für eine Förderung vorgesehen werden, ist der Innovationsgrad der Projektidee ein wesentliches Kriterium. Der Projektansatz sollte daher über herkömmliche und schon existierende Ansätze unter den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen hinausgehen.
Antragsteller:
Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Gemeinden, Städte und Landkreise
(Als Einzelvorhaben oder im Verbund)
Förderquote:
Die maximale Fördersumme beträgt jeweils bis zu 200.000 Euro
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 20. November 2023
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter