Förderziel der Richtlinie ist die Verbesserung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch die Entwicklung neuer Sicherheitslösungen auf Basis von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Vorhaben sollen den Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft vor Bedrohungen verbessern, die zum Beispiel durch Naturkatastrophen, Terrorismus, organisierte Kriminalität und Großschadenslagen ausgelöst werden.
Gefördert werden Forschungsverbünde, bestehend aus mehreren Projektpartnern, die mit ihren innovativen Projektideen zu KI-basierten Sicherheitslösungen mindestens eine der drei Säulen des Sicherheitsforschungsprogramms („Schutz und Rettung von Menschen“, „Schutz kritischer Infrastrukturen“ und „Schutz vor Kriminalität und Terrorismus“) adressieren.
Um den Transfer von KI-Anwendungen in innovative Sicherheitslösungen zu unterstützen, werden auch Forschungsaktivitäten begrüßt, die insbesondere der Vorbereitung von Gründungsaktivitäten dienen können.
Beispiele für mögliche Forschungsfelder sind:
• Risikomanagement
• Auswertung von Massendaten
• Entscheidungsunterstützung
• Qualifizierung von Anwendern
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereine
Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Behörden sowie Verbände und Vereine bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 23. Juli 2021
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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