Forschungsinfrastrukturen.NRW

Die Ziele des Förderaufrufs „Forschungsinfrastrukturen.NRW“ sind die Erhöhung des umsetzungsorientierten Forschungs- und Innovationspotenzials sowie die anwendungsorientierte Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in NRW durch gezielte Investitionen in Forschungs- und Innovationskapazitäten.

Was wird gefördert?

Der Zugang zu Forschungsinfrastrukturen und Technologien ist essenziell für eine innovative Entwicklung des Landes NRW. Daher werden folgende Maßnahmen gefördert:
1) Umsetzungsorientierte Forschungsinfrastrukturen und Forschungskapazitäten an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen,
2) Kompetenz- und Anwendungszentren im Rahmen von Kooperationsmodellen mit Unternehmen,
3) der Auf- und Ausbau von FuE-Einrichtungen der Wirtschaft, kommunalen Einrichtungen Kammern, Vereinen und Stiftungen sowie
4) Kooperationen im Sinne „virtueller Einrichtungen“, sofern zusätzliche Kompetenzen aufgebaut werden.

Eine Transferstrategie ist zwingende Voraussetzung zur Wettbewerbsteilnahme.

Antragsteller:

Kleine und mittlere Unternehmen, Kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Förderquote:

Bis zu 90 % (in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung)

Einreichungsfrist:

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. März 2025

Sie möchten gerne wissen, welche weiteren NRW-Programme es gibt und was Sie bei einem Antrag beachten müssen? Weitere Informationen finden Sie hier

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