Gegenstand der Förderung sind Projekte, die neue Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkzusammenhänge zwischen Biodiversität bzw. deren Veränderung und menschlicher Gesundheit liefern. Mithilfe von Fallstudien können auch Konzepte für die Entwicklung gesundheitsfördernder Biodiversitätsinterventionen entwickelt und umgesetzt werden.
Projekte können eines oder mehrere der folgenden Themenfelder adressieren:
- Integrität von Gewässer- oder Bodenökosystemen
- Gesundheitsgefahren durch Zoonosen
- Agrobiodiversität
- Nicht übertragbare Krankheiten
- Stadt- und Landschaftsentwicklung
- Psychische Erkrankungen und Resilienz
Grundsätzlich förderfähig ist in diesem Kontext auch die Entwicklung von Methoden zur einheitlichen Erhebung und zur Analyse medizinischer und biodiversitätsbezogener Daten, um die gemeinsame Verarbeitung von Daten aus verschiedenen Disziplinen zu erleichtern.
Die Projektvorschläge können sich wahlweise auf die Erforschung der Grundlagen oder Biodiversitätsinterventionen fokussieren. Auch eine Kombination beider Ansätze ist möglich.
Die Forschungsförderung erfolgt wettbewerblich in zwei aufeinander aufbauenden Phasen. Für jede Phase sind gesondert Anträge zu stellen. Ein direkter Einstieg in die zweite Phase ist nicht möglich. In der ersten Phase werden Einzelvorhaben von Forschungseinrichtungen bezuschusst, um das Projektdesign und den Arbeitsplan zu erarbeiten und den Verbund zusammenzustellen. In der zweiten Phase werden Verbundvorhaben zur Durchführung der Konzepte gefördert. Hier sollen Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Praxispartnern, also wirtschaftlichen Unternehmen und/oder Institutionen oder Organisationen aus politisch-administrativer Praxis oder der Zivilgesellschaft, zusammenarbeiten.
Antragsteller:
Für Phase 1: Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Für Phase 2: Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Länder, Universitätskliniken, Stiftungen, Vereine und Verbände
Förderquote:
Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, Länder, Universitätskliniken, Stiftungen, Vereine und Verbände bis zu 100 % (+ggf. 20 % Projektpauschale)
Unternehmen bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 16. November 2022 für die erste Phase.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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