Mit dem aktuellen IGP Call werden Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für bessere Gesundheit und Pflege gefördert.
Förderfähig sind Projekte, die:
- auf Neuerungen in den Bereichen Gesundheit und/oder Pflege zielen und
- marktorientierte, nichttechnische Innovationen entwickeln, die Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen versprechen.
Dazu gehören unter anderem innovative Lösungen zur Verbesserung von Prävention, Versorgung und Rehabilitation, neue Designs und Konzepte für Inklusionsinnovationen oder würdiges Altern sowie innovative Unterstützungskonzepte für kranke und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
Wesentlich sind hierbei: Innovationshöhe, Vermarktungschancen, positive Effekte auf Dritte, Qualität und Überzeugungskraft des Projekts, Qualifikation und Motivation der Projektbeteiligten sowie Förderbedarf bzw. Anreizeffekt.
Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, gemeinwohlorientierte Unternehmen)
Forschungseinrichtungen und Hochschulen (im Verbund mit Unternehmen)
Förderquote:
Unternehmen: abhängig von der Unternehmensart und der Projektform bis zu 75 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen: bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Mehrstufiges Verfahren, Teilnahmeanträge können bis zum 27. August 2024 eingereicht werden.
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