Industrielle Bioökonomie

Gefördert werden Einzel- oder Verbundprojekte, die durch die Weiterentwicklung, Skalierung und praxisnahe Erprobung von biobasierten Produkten und Verfahren beziehungsweise durch den Aufbau von Innovationsclustern einen relevanten Beitrag zu einer nachhaltigen Bioökonomie leisten. Die anvisierten Produkte und Verfahren sollen auf der Nutzung biogener Roh- und Reststoffe oder der Verwertung von CO2 basieren und ein hohes Potenzial für zusätzliche Wertschöpfung und die industrielle Anwendung besitzen. Außerdem soll mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt werden, ohne dass sich gleichzeitig eines der beiden anderen Kriterien deutlich verschlechtert:

  • Fossilbasierte Produkte oder Verfahren werden ersetzt oder gänzlich neue biobasierte Lösungen geschaffen.
  • Die Ressourceneffizienz wird beispielsweise durch Reststoffverwertung, Kaskadennutzung oder Kreislauffähigkeit gesteigert.
  • Die Emission von Treibhausgasen wird im Vergleich zum Stand der Technik reduziert.

Gefördert werden Projekte, die einem der folgenden vier Bausteine zugeordnet werden können:
Baustein A – Entwicklung von Produkten und Verfahren
Ziel ist es, die Entwicklung und Skalierung von biobasierten Produkten und Verfahren voranzutreiben und zu zeigen, dass sie sich in industrielle Anwendungen überführen lassen. Innerhalb eines Vorhabens soll die Erhöhung um mindestens einen Technologiereifegrad erfolgen.

Baustein B – Anlagenplanung
Gegenstand ist die Planung von unternehmenseigenen Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie in Deutschland.

Baustein C – Anlagenbau
Gefördert werden Investitionen in Demonstrationsanlagen der industriellen Bioökonomie in Deutschland.

Baustein D – Innovationscluster der industriellen Bioökonomie
In Form von Einzelprojekten werden Managementeinrichtungen gefördert, die für die Etablierung eines regionalen Innovationsclusters der industriellen Bioökonomie verantwortlich sind. Innovationscluster sollen die Transformation bestehender Industrieregionen zu Regionen der industriellen Bioökonomie durch den Aufbau von nachhaltigen Wertschöpfungsnetzen vorantreiben. Innerhalb eines Innovationsclusters sollen Akteure dabei unterstützt werden, neue biobasierte Produkte und Verfahren in regionale, überregionale sowie bundesländerübergreifende industrielle Wertschöpfungsnetze zu integrieren. Innovationscluster sollen in eine Region eingebettet sein, die über eine entsprechende technische und logistische Infrastruktur, Industrieunternehmen, Forschungseinrichtungen sowie eine Strategie zur Transformation (zum Beispiel eine regionale oder bundeslandweite Bioökonomiestrategie) verfügt.

Unternehmen, Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen

Unternehmen (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts) bis zu 70 %
Hochschulen, Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen bis zu 90 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag).
Für die Bausteine A, B und D: erster Einreichungsstichtag 15. Januar 2025. Danach jeweils zum 15. April und 15. Oktober eines Kalenderjahres, letztmalig am 15. April 2027 möglich.
Für den Baustein C können in 2025 und 2026 bis zum 15. Oktober Skizzen eingereicht werden.

Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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