In einer neuen Bekanntmachung des BMEL werden innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung gefördert, die einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Ernährung von Verbraucherinnen und Verbrauchern leisten können. Hierbei stehen zwei Themenbereiche im Vordergrund:
- Innovationen zur Gestaltung der Ernährungsumgebung und Erweiterung der individuellen Ernährungskompetenz, um eine gesundheitsfördernde, bedarfsgerechte und nachhaltige Ernährung zu erleichtern. Zum Beispiel:
– innovative Ansätze für eine nachhaltige und kostengünstige Gemeinschaftsverpflegung
– Erprobungsprojekte, z. B. in Form sogenannter Reallabore
– innovative Gestaltung der Umgebung von Kauf- und Essensentscheidungen
– innovative Technologien und innovative Maßnahmen im Bereich der Essumgebung
– innovative Konzepte/Maßnahmen zur Anpassung des Lebensmittelkonsums an den täglichen Bedarf
- Vermeidung von Lebensmittelabfällen und sonstigen Verlusten entlang der Lebensmittelversorgungskette (Primärproduktion, Verarbeitung, Groß- und Einzelhandel, Außer-Haus-Verpflegung [inklusive Gemeinschaftsverpflegung], private Haushalte).
Zum Beispiel:
– Schonung von Ressourcen durch Innovationen bei der Primärproduktion und Verarbeitung
– innovative Verwendung/Verwertung von Nebenströmen oder Reststoffen aus der Verarbeitung/Zubereitung im Sinne eines Stoffkreislaufes
– Innovationen im Bereich der Prozess-, Logistik- und Kühlketten im Groß- und Einzelhandel
Gefördert werden sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundprojekte. Internationale Verbünde sind erwünscht und möglich, sofern Projektpartner mit Sitz außerhalb Deutschlands folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse muss vorrangig in Deutschland erfolgen und
- die ausländischen Projektpartnerinnen oder -partner bestreiten ihren Projektanteil aus eigenen Mitteln oder erhalten dafür in ihrem Heimatland Fördermittel.
Die Antragstellung von Start-ups wird ausdrücklich begrüßt.
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 28. Februar 2023
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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