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Inhaltsangabe

Innovationswettbewerb „Sicherheit mit und für KI“

Inhalt

Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Sicherheit mit und für KI“ in Baden-Württemberg soll die Entwicklung und Kommerzialisierung von Innovationen in den Bereichen Security, Safety und Privacy auf der Grundlage von KI-Technologien gefördert werden.

Die zu entwickelnden Innovationen sollen insbesondere folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Bezug zu Methoden der künstlichen Intelligenz, beispielsweise um Cyber-Attacken auf Programme und Netzwerke schneller zu erkennen („Sicherheit mit KI“) oder um Sicherheitseigenschaften von bestehenden KI-Systemen zu verbessern („Sicherheit für KI“).
  • Ein eigenständiges Sicherheitsprodukt oder eine eigenständige Sicherheitsdienstleistung neu zu entwickeln oder erheblich zu verbessern oder die eingebauten Sicherheitseigenschaften eines bestimmten Produkts oder Services verbessern.
  • Die zu entwickelnden bzw. verbessernden Produkte oder Services sollen die Möglichkeit zur Skalierung bieten.

Nicht skalierbare Produkte und Dienstleistungen – wie etwa Beratungsangebote, die von einem qualifizierten Berater persönlich erbracht werden müssen, oder Produkte und Services, die Unternehmen nur für den Eigenbedarf herstellen – sind nicht förderfähig.

Antragsteller:
Unternehmen (auch StartUps) mit bis zu 3.000 Beschäftigten als Einzelvorhaben oder im Verbund

Förderquote:
Unternehmen (abhängig von der Größe) bis zu 45 %
Bei einem Verbund kann ein Zuschlag in Höhe von bis zu 15 % gewährt werden.
(Einzelvorhaben bis max. 200.000 Euro, Verbundvorhaben bis max. 300.000 Euro)

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 24. April 2023

Gerne prüfen wir Ihr konkretes Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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