Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie

Bioproduktion

Im Förderaufruf „Innovative Bioproduktion für eine klimaneutrale Industrie“ des Rahmenprogramms „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“ werden vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert, die innovative biotechnologische Verfahren auf ihrem Weg in die industrielle Anwendung entscheidend voranbringen. Biobasierte Produkte und Prozesse sollen den Weg zur klimaneutralen und kreislauffähigen Industrie ebnen. Der Förderaufruf ist offen für alle Branchen. Eine Schlüsselrolle kommt der chemischen Industrie zu.

Innovative Bioproduktion: Themengebiete

Für die biotechnologischen Verfahren können beliebige (Bio-)Katalysatoren oder Produktionsorganismen genutzt werden. Es können sowohl zellfreie oder enzymbasierte Ansätze als auch Konzepte, die Bakterien, Pilze, Algen oder Pflanzen nutzen, gefördert werden.

Mögliche Themen können sein:

  • Nutzung erneuerbarer Kohlenstoffquellen (z.B. biogene Rest- und Abfallstoffe, Sekundärrohstoffe, CO2) zur Herstellung von Plattformchemikalien der chemischen Industrie (Alkohole, Ketone, Säuren usw.)
  • Ressourceneffiziente Herstellung von Feinchemikalien (z.B. Building Blocks für Pharmazeutika, Agrochemikalien oder Zusatzstoffe für die Kunststoffindustrie)
  • Entwicklung nachhaltiger Schmierstoffe, Kleber oder Beschichtungen
  • Entwicklung biobasierter Inhaltsstoffe (z.B. für die Anwendung als Nahrungsmittelzusatzstoff oder als Wirkstoff in Wasch- und Reinigungsmitteln)
  • Nachhaltige, industrielle Produktion von Fasern für kreislauffähige Textilien

Projektvorschläge, die erkennbar dem Food-First-Prinzip entgegenstehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen sowie deutsche Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts

Unternehmen, Bundes- und Landeseinrichtungen sowie deutsche Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts bis zu 80 % (abhängig von der Unternehmensgröße und/oder der Art des Projekts)

Hochschulen und Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 3. März 2025

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt oder buchen Sie direkt hier einen Termin; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.


Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin/

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