Gefördert werden Forschungskooperationsprojekte deutscher Agrar- und Ernährungsforschungseinrichtungen mit solchen in Subsahara-Afrika, Süd- und Südostasien. Die Vorhaben sollen auf die Entwicklung oder Stärkung innovativer, praxisorientierter, standortangepasster und nachhaltiger Ansätze zur Erzeugung klimaschonender und ernährungsphysiologisch hochwertiger Nahrungsmittel gerichtet sein. Hierdurch soll mittelbar ein Beitrag zu einer verbesserten Ernährung der lokalen Bevölkerung geleistet werden.
Es können neben rein landwirtschaftlichen und ernährungssensitiven auch ökologische, soziokulturelle und ökonomische, sowie organisatorische Fragestellungen und Kombinationen davon bearbeitet werden.
Die Forschungsvorhaben sollen eins oder mehrere der beispielhaft aufgeführten Themen mit dem Fokus auf nachhaltige und innovative landwirtschaftliche Produktionssysteme und ggf. nachhaltige Agrarlieferketten adressieren, die auch Aspekte des Klimaschutzes und der Anpassung an
den Klimawandel berücksichtigen:
- Potentiale, Risiken und wissenschaftliches Monitoring von agrarökologischen Ansätzen;
- Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Bodenschutz, Speicherung von Kohlenstoff im Boden;
- Wassermanagement, Water-Energy-Food Nexus;
- Traditionell genutzte sowie vernachlässigte Pflanzen- und Tierarten
- Alternative Nahrungs- und Futtermittel (insbesondere solche mit hohem Proteingehalt bzw. hoher Nährstoffdichte, z. B. Algen, Pilze, Insekten);
- Ernte, Weiterverarbeitung, Lagerung, Transport von Nahrungs- und Futtermitteln
Es werden grundsätzlich nur Konsortien gefördert, die aus mindestens einer deutschen Forschungseinrichtung sowie aus mindestens einer Forschungseinrichtung aus Subsahara-Afrika und/oder Süd- bzw. Südostasien bestehen.
Antragsteller:
Kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Start-Ups im Verbund mit deutschen Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL sowie deutschen Universitäten oder außeruniversitären Forschungsinstituten.
Förderquote:
KMU bis zu 80 % (abhängig von der Art des Projekts und der Unternehmensform)
Forschungseinrichtungen und Universitäten bis zu 100 % (abhängig von der Art des Projekts)
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. August 2022
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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