Gegenstand der Förderung ist ein KI-Anwendungshub bestehend aus zwei Innovationslaboren mit allen relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft. Ziel ist die Erforschung und Entwicklung von Anwendungen der KI zur Verwirklichung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft für Kunststoffverpackungen anhand eines relevanten Anwendungsfalls.
Die zwei Innovationslabore sollen jeweils einen der folgenden Themencluster umfänglich bearbeiten:
(1) Design und Produktion (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zum Design von kreislauffähigen Verpackungen, Erhöhung des Rezyklateinsatzes, adaptive Produktionsprozesse, Smart Services und neue Geschäftsmodelle)
oder
(2) Kreislaufschließung (Entwicklung und prototypische Demonstration von KI-Methoden zur Nachverfolgung von Stoffströmen, Sammlung und Logistik, Sortierung und Recycling, Re-use)
Merkmale der Innovationslabore und des KI-Anwendungshubs sind eine intensive Kommunikation der Teilnehmer, die Einrichtung und Nutzung gemeinsamer Foren, die Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie die gemeinschaftliche arbeitsteilige Lösung von Problemen durch Forschung und Entwicklung. Die Innovationslabore und der KI-Anwendungshub sollen in der Lage sein, in ausgewählten Anwendungsbereichen Innovationen zu generieren, die auch im internationalen Vergleich wegweisend sind und ein besonders hohes Anwendungspotenzial aufweisen.
Um dieses Ziel zu erreichen, können Methoden der KI in unterschiedlichen Bereichen einen wichtigen Beitrag leisten, wie z. B.:
– durch KI-basierte Entscheidungshilfen bei der Entwicklung nachhaltiger Kunststoffverpackungen und optimierter Produktdesigns,
– durch KI-basierte Mustererkennungsverfahren bei der automatisierten Sammlung und Sortierung von Verpackungsabfällen,
– bei der standardisierten und automatisierten Bewertung von Verpackungen, z. B. anhand von Kriterien der Ökobilanzierung
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und Organisationen
Förderquote:
Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und Organisationen: bis zu 100 %
Unternehmen: bis zu 80 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Dezember 2021
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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