Radverkehr

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Inhaltsangabe
Radverkehr

Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs

Inhalt

Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.

Die Maßnahmen weisen einen klaren klimarelevanten Zusatznutzen auf und grenzen sich somit deutlich von ohnehin geplanten Investitionen zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur ab. Es sind nur solche Maßnahmen förderfähig, die hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung über die bestehenden oder für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder untergesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Die regionale Modellhaftigkeit der innovativen Leuchtturm-Projekte zeichnet sich insbesondere aus durch:
– einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen;
– die Anwendung und Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen;
– eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Gleichzeitig gewährleisten die Projekte ein hohes Maß an bundesweiter Übertragbarkeit und zeichnen sich durch ein hohes regionales Ausweitungspotenzial aus.
Die Projekte können unterschiedliche Gebietstypen / –größen adressieren und dabei in verschiedenen Themenbereichen ansetzen. Den Anforderungen eines zunehmend diversifizierten Radverkehrs durch Pedelecs/E-Bikes und Lastenräder soll ebenfalls Rechnung getragen werden.

Antragsteller:
Unternehmen und Kommunen
Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften

Förderquote:
Unternehmen: bis zu 50 %
Kommunen: bis zu 75 % (nachweislich finanzschwache bis zu 90 %)
Für Anträge bis zum 31. Dezember 2022:
Kommunen: bis zu 80 % (nachweislich finanzschwache bis zu 100 %)

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizzeneinreichung ab dem 01. März 2022 bis zum 30. April 2022 möglich.

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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