Die zweite Auflage der Richtlinie „Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie“ (KlimPro-Industrie II) richtet sich an Verbünde aus Industrie und Forschung, die mit ihren Projekten zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen können. Gefördert werden Maßnahmen, mit denen ein Projekt bis zu einem Technology Readiness Level (TRL) von 5, also Pilot- beziehungsweise Technikumsanlagen, geführt wird.
KlimPro-Industrie II: Auch in 2025 gibt es eine Einreichungsfrist!
Bezuschusst werden die Erforschung und Entwicklung von Technologien und Prozessen, die bevorzugt zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen (Carbon Direct Avoidance – CDA). Dementsprechend werden ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsprojekte gefördert, die das Potenzial aufweisen, Treibhausgasemissionen gegenüber dem heutigen Stand der Technik deutlich zu reduzieren.
Forschungsprojekte, in denen Verfahren zu CCU und/oder CCS angewendet werden, können dann gefördert werden, wenn der überwiegende Teil der Treibhausgase durch CDA-Verfahren vermieden wird und die CCU- beziehungsweise CCS-Anteile eine untergeordnete Rolle spielen.
Der Fokus liegt auf vier Industriebereichen, wobei die Ausschreibung im Kern offen gestaltet ist und nicht auf die folgenden vier Branchen beschränkt bleibt:
- Eisen- und Stahlerzeugung
- Mineralverarbeitende Industrie
- Chemische Industrie
- Nichteisen-Metallindustrie
Es wird von den Zuwendungsempfängern erwartet, dass im Zuge der Umsetzung der Projekte praxisreife Lösungen angestrebt beziehungsweise Wege für eine Übertragung ihrer Forschungsergebnisse in die industrielle Praxis aufgezeigt werden.
Antragsteller
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Vereine, Verbände, Stiftungen
Förderquote:
Unternehmen bis zu 50 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 30. Juni 2025
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