Richtlinie zum kommunalen Klimaschutz

In Kommunen und im kommunalen Umfeld liegen große Potenziale zur Minderung von Treibhausgasen. Mit der vorliegenden Förderrichtlinie wird die im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative bestehende Förderung des kommunalen Klimaschutzes weiterentwickelt und fortgesetzt.

Gefördert werden:

Strategische Klimaschutzmaßnahmen, bspw.:

  • Betrieb kommunaler Netzwerke
  • Erstellung von Machbarkeitsstudien
  • Einführung von Energiesparmodellen
  • Einrichtung einer Klimaschutzkoordination
  • Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Bereich Klimaschutz

Investive Klimaschutzmaßnahmen, bspw.:

  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abfallwirtschaft
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Abwasserbewirtschaftung
  • Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität
  • Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung
  • Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung

Unternehmen (abhängig von der Art des Vorhabens), Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine, Religionsgemeinschaften und Stiftungen

Bis zu 90 % (abhängig von der Art des Antragstellers und der Art des Vorhabens)

Einstufiges Verfahren (Antrag), laufend möglich voraussichtlich bis Ende 2027

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht. Folgen Sie uns auch auf LinkedIn und Xing!

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin

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