Der neue Modellwettbewerb „Zukunft Region“ ist Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems. Mit der Bündelung von mehr als 20 Förderprogrammen unter einem gemeinsamen konzeptionellen Dach optimiert der Bund mit dem gesamtdeutschen Fördersystem seine regionale Strukturförderung in Deutschland.
Gefördert werden der Aufbau von regionalen Netzwerken, die Entwicklung eines thematischen regionalen Zukunftskonzeptes und eines darauf beruhenden Umsetzungskonzeptes (Entwicklungsphase) sowie die Umsetzung des Konzepts im Rahmen von Einzelprojekten (Umsetzungsphase).
Jeder Wettbewerbsaufruf folgt einem Oberthema, das für die regionale Wirtschaftsentwicklung von zentraler Bedeutung ist. Das Bundeswirtschaftsministerium BMWK erarbeitet für jeden Aufruf Themenvorschläge. Die Aufrufe sollen mindestens alle zwei Jahre erfolgen.
Entwicklungsphase:
Ausgehend von dem Oberthema legen die Regionen Antragsskizzen vor, in denen geplante Verbünde und erste Ideen zur Erstellung eines thematischen Zukunftskonzepts enthalten sind. Ziel ist, dass am Ende der zweijährigen Entwicklungsphase ein Zukunftskonzept vorliegt, welches eine Strategie für die Bewältigung der im Wettbewerbsaufruf genannten thematischen Herausforderungen der Region enthält und Ansätze vorschlägt, wie diese Herausforderungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung bewältigt und die wirtschaftliche Entwicklung der Region gefördert werden kann.
Umsetzungsphase:
In der dreijährigen Umsetzungsphase sollen aus den Netzwerken heraus konkrete Projekte umgesetzt werden, die für die wirtschaftliche Entwicklung der Region innovative Impulse geben. Als Innovation im Sinne dieser Richtlinie ist die Durchsetzung einer technischen, organisatorischen, ökologischen oder sozialen Neuerung in der regionalen Wirtschaft anzusehen, die die regionale Wirtschaftskraft stärken können. Dabei kann es sich um Prozess-, Produkt- bzw. Dienstleistungsinnovationen oder um soziale Innovationen handeln.
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Antragsteller:
Antragsberechtigt sind GRW-Verbünde (Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) aus mindestens zwei Partnern, von denen mindestens ein Akteur eine kommunale Gebietskörperschaft zu sein hat.
Auch Verbünde von Akteuren außerhalb des GRW-Fördergebiets sind antragsberechtigt. Bis zu 10 % der für jeden Wettbewerbsaufruf zur Verfügung stehenden Mittel können für Vorhaben in nicht strukturschwachen Regionen eingesetzt werden.
Partner können bspw. sein:
– weitere Gebietskörperschaften;
– Unternehmen;
– IHKs, Handwerkskammern;
– Vereine;
– Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie weitere Bildungseinrichtungen.
Förderquote:
Entwicklungsphase: bis zu 90 % (maximal 240.000 € je Verbund)
Umsetzungsphase: bis zu 70 % (für finanzschwache Kommunen maximal 80 %, maximal 1.500.000 € je Verbund)
Einreichungsfrist:
Die Fristen werden jeweils in jedem Wettbewerbsaufruf bekannt gegeben.
Den aktuellsten Aufruf finden Sie hier.
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