Neue Richtlinie des Umweltinnovationsprogramms

Die Richtlinie zum Umweltinnovationsprogramm wurde novelliert. Bezuschusst werden Investitionen, die die Umwelt nachhaltig entlasten und deren zugrundeliegende Technologie bisher nicht am Markt im industriellen Maßstab umgesetzt wurde. Der Zuschuss wird für Baumaßnahmen, Maschinen und für Ausgaben der Inbetriebnahme und für Messungen der Erfolgskontrolle gewährt. Die Phase Forschung und Entwicklung muss abgeschlossen sein.

Die Projekte sollen in den folgenden Bereichen angesiedelt sein:
• Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien;
• Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz;
• Abwasserbehandlung;
• Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung;
• Circular Economy;
• Bodenschutz;
• Luftreinhaltung, Klimaschutz;
• Minderung von Lärm und Erschütterungen.

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.

Nicht gefördert werden Vorhaben, die ausschließlich die Herstellung umweltfreundlicher Produkte zum Gegenstand haben (Produktförderung), insofern nicht das Herstellungsverfahren an sich innovativ und umweltentlastend ist.

Antragsteller:
Unternehmen, Gemeinden, Kreise und Verbände

Förderquote:
Bis zu 30 % (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Projekts)
Für Messungen zur Erfolgskontrolle bis zu 50 %

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), Skizzen können jederzeit eingereicht werden

Gerne prüfen wir Ihr Projekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter

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