Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM): neue Richtlinie

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist die bedeutendste Fördersäule der Bundesregierung für den Mittelstand. Nun wurde das Programm ausgeweitet und die neue Richtlinie für Projekte ab 2025 veröffentlicht.

ZIM – Neufassung der Richtlinie

Die bisherige Richtlinie war bis zum 31.12.2024 befristet – die rechtzeitige Veröffentlichung der neuen Richtlinie und Neu-Beauftragung der Förderstellen AiF und VDI/VDE ermöglicht die in der Wirtschaft dringend benötigte Kontinuität. GEWI war über die Tätigkeit im Deutschen Verband für Technologie und Innovation (DTI e.V.) und im Bundesverband Der Mittelstand (BVMW e.V.) mit mehreren Stellungnahmen und politischen Gesprächen an der Fortführung und Verbesserung des Programms beteiligt.

Das ZIM fördert mittelständische Unternehmen, die innovative Verfahren, technische Dienstleistungen oder Produkte entwickeln möchten. Es richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Mittelständler mit bis zu 1.000 Mitarbeitern.

Mit der Neufassung der ZIM Richtlinie wird das Förderprogramm in einigen Punkten signifikant optimiert. Die wesentlichen Änderungen des ZIM:

  • Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten für alle Projektformen, bei Einzelprojekten beispielsweise von 550.000 € auf 690.000 €
  • Erhöhung der maximalen Fremdleistungsquote von 25 % auf 35 %, um dem gestiegenen Bedarf insbes. an IT-Freelancern Rechnung zu tragen
  • Zusätzlich sind nun auch Demonstrationsprojekte, Pilotprojekte und weitergehende Erprobung und Validierung förderfähig.
  • Verbesserung der Förderung für Durchführbarkeitsstudien (längere Laufzeit, Erweiterung der Antragsberechtigten u.a.)

KMU – auch im Verbund mit (ausländischen) Partnerunternehmen,
Forschungseinrichtungen (im Verbund mit Unternehmen),
Managementeinrichtungen (bei Innovationsnetzwerken)

KMU (abhängig von der Unternehmensgröße und der Art des Verbunds) bis zu 60 %
Forschungseinrichtungen bis zu 100 %

Einstufiges Verfahren (Antrag), Einreichung jederzeit möglich

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Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/magazin

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