Novellierung des Umweltinnovationsprogramms (UIP)

Gefördert werden im Umweltinnovationsprogramm modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in den folgenden Bereichen:

  • Abwasserbehandlung
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
  • Circular Economy
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung, Klimaschutz
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
  • Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Die Anlagen und Verfahren müssen:

  • über den Stand der Technik hinausgehen oder
  • eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen
  • im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben
  • erstmalig in Deutschland in der jeweiligen Branche zum Einsatz kommen (Erstmaligkeit)

Antragsteller:

Unternehmen, Kommunen, Gemeinden und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts

Förderquote:

Bis zu 20 % für Großunternehmen
Bis zu 30 % für KMU
max. 7,5 Mio. € pro Vorhaben, Zusätzlich Förderung mit 50 % für Messungen oder Messprogramme zur Erfolgskontrolle

Einreichungsfrist:

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), laufende Einreichung möglich

Planen Sie innovative Projekte, die passen könnten und möchten Fördermittel nutzen? Nutzen Sie unser Experten-Knowhow aus 40 Jahren Fördermittelerfahrung. Ein unverbindliches Erstgespräch können Sie hier buchen.

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