Voraussetzung für den erforderlichen Wandel der Energieversorgungsstruktur (von konventionellen Kraftwerken zu dezentralen Anlagen) ist eine vergleichsweise zügige Modernisierung der Strom-Verteilnetze auf Nieder- und Mittelspannungsebene. Mit der Förderbekanntmachung OptiNetD innerhalb des 7. Energieforschungsprogramms werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt, welche die Verteilnetze in der Form modernisieren, dass:
– durch eine optimierte Auslastung bestehender Netzkapazitäten höhere Anteile erneuerbarer Energien und steuerbare Verbrauchseinrichtungen in die Stromnetze integriert werden können,
– Betriebs- und Investitionskosten der Netzbetreiber perspektivisch sinken, oder
– die Erschließung systemdienlicher und netzbildender Beiträge dezentraler Anlagen gefördert wird.
Die Projekte sollen Möglichkeiten zur kostengünstigen Modernisierung der Verteilnetze erarbeiten, vorliegende Ansätze weiterentwickeln und die erarbeitenden Konzepte anschließend pilotmäßig umsetzen, testen und auswerten. Untersuchungen zum Zusammenspiel mit höheren Spannungsebenen sind in vielen Fällen sinnvoll und können einen angemessenen Anteil am Verbundvorhaben einnehmen.
Dabei sollen die Projekte mindestens einen der folgenden Bereiche schwerpunktmäßig adressieren:
a) Wahrung der Systemstabilität bei hoher und stetig steigender Durchdringung
b) des Netzes durch dezentrale, umrichtergesteuerte Einheiten (Erzeuger, Verbraucher und Prosumer)
c) effiziente Überwachung und Steuerung von Netzbetriebsmitteln
d) optimierter und automatisierter Netzbetrieb
e) netzdienlicher Flexibilitätseinsatz und Anreize für systemdienliches Verhalten
f) Inselnetzerkennung und Nutzung der Verteilnetze und dezentraler EE-Anlagen
g) beim Netz-/Versorgungswiederaufbau
h) vorausschauende Netzplanung
Antragsteller:
Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen – im Verbund von mind. fünf Partnern. OptiNetD richtet sich an Verbundvorhaben unter der Federführung eines industriellen Partners. Die direkte Beteiligung (nicht assoziiert) von mindestens einem Stromnetzbetreiber auf Verteilnetzebene ist zwingende Voraussetzung, die Beteiligung von Übertragungsnetzbetreibern, Komponentenherstellern oder großen Betreibern von Erneuerbaren Erzeugungsanlagen ist wünschenswert.
Förderquote:
In der Regel 50 % (abhängig von der Art des Verbunds und der Art des Vorhabens ggf. höher)
Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 31. August 2023
Gerne prüfen wir Ihr konkretes Verbundprojekt auf bestehendes Förderpotenzial und unterstützen Sie bei der Umsetzung des gesamten Förderprozess. Schreiben Sie hierzu am besten über unser Kontaktformular, wir melden uns dann umgehend: www.gewi.de/kontakt
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserem Newscenter: www.gewi.de/newscenter