Nach dem Klimaschutzplan 2050 vom 14. November 2020 strebt die Bundesregierung eine weitgehende Treibhausgasneutralität in Deutschland bis 2050 an. Das neue Programm „zur Förderung von Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsprojekten mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität im Industriesektor (Förderrichtlinie zur Dekarbonisierung in der Industrie)“ soll einen signifikanten Beitrag hierzu leisten.
Gefördert werden Projekte zur Reduzierung prozessbedingter Emissionen, die nicht aus dem Einsatz fossiler Brenn- und Rohstoffe zur Energieerzeugung stammen, sondern durch technologie- bzw. verfahrensbedingte Nutzung dieser Stoffe im Produktionsprozess entstehen. Im Fokus des Programms stehen somit energieintensive Industrien mit prozessbedingten Emissionen.
Förderfähig sind:
– treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren, die bisher energieintensive und mit prozessbedingten Emissionen verbundene Herstellungsverfahren ersetzen,
– innovative Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren,
– integrierte Produktionsverfahren,
– innovative Verfahrenskombinationen,
– alternative Produkte, die Produkte ersetzen, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen inkl. der dazugehörigen Herstellungsverfahren.
Die Projekte können im Bereich Forschung und Entwicklung ab Technology Readiness Level (TRL) 4 angesiedelt werden, ebenso wird die Erprobung von Technologien in Versuchs- bzw. Pilotanlagen sowie Investitionen zur Umsetzung der Technologien im industriellen Maßstab bezuschusst. Die gemeinsame Beantragung von FuE-Maßnahmen und nachgelagerten Investitionen in einem Antrag ist ausdrücklich erwünscht. Maßnahmen, deren Schwerpunkt bereits in anderen Programmen umfassend berücksichtigt wird (Leichtbau, CO2-Speicherung, Energieeffizienz u.a.) werden nicht gefördert.
Antragsteller:
Unternehmen, die Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz betreiben, vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels erfasst sind und prozessbedingte Treibhausgasemissionen aufweisen. Mehrere Unternehmen können auch in einem Verbund Förderung erhalten, Forschungseinrichtungen können nur im Unterauftrag eingebunden werden.
Förderquote:
Abhängig von der Art der Maßnahme und der Unternehmensgröße
Einreichungsfrist:
es ist eine laufende Antragstellung in einem zweistufigen Prozess möglich. Ein Projektbeginn ist erst mit Bewilligung möglich.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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