Luftfahrt

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Inhaltsangabe
Luftfahrt

Reduzierung der Klimaauswirkungen der Luftfahrt

Inhalt

Zentrales Ziel des Programmaufrufs LuFo VI-3 ist die signifikante Reduzierung von Klimawirkungen der Luftfahrt. Dazu sind intensive Anstrengungen hin zu einer emissionsfreien und klimaneutralen Luftfahrt und zur weiteren Reduzierung des Material- und Ressourcenverbrauchs in der Produktion notwendig.

Die erwartete Zunahme des Luftverkehrsaufkommens und die Einbindung neuer unbemannter Fluggeräte in den Luftraum wird zukünftig nur durch effizientere, emissionsfreie und klimaneutrale Lufttransport- und Produktionssysteme bedient werden können.

Diesen Transformationsprozess unterstützt der 3. Aufruf von LuFo VI, basierend auf den folgenden drei Säulen:
1. Alternative klimaneutrale Antriebssysteme,
2. Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatz durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik, sowie
3. Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme.

Es werden Technologieentwicklungen gefördert, die das Fliegen nachhaltig, klimaneutral und sicher machen. Als Orientierungsmarken dienen fünf Zeithorizonte in den vorrangigen Flugzeugklassen. Kurze Umsetzungshorizonte werden bei unbemannten Fluggeräten ermöglicht. Darauf folgen die CS-23 Klasse bis 2028, die Regionalflieger bis 2030, die Mittelstrecke bis 2035 und die Langstrecke bis 2045. Die ersten Technologiebausteine müssen mit einem Vorlauf von drei Jahren ab 2025 validiert sein.

Integral- und Verbundvorhaben können in einer der sechs Programmlinien umgesetzt werden:
– Disruptive Technologien
– KMU
– Basistechnologien
– Digitalisierung und künstliche Intelligenz
– Wasserstofftechnologien und (hybrid-) elektrisches Fliegen (Zero Emission Aircraft)
– Technologiedemonstration

Antragsteller:
Unternehmen und Wissenschaftseinrichtungen allein oder im Verbund, abhängig von der Programmlinie

Förderquote:
Unternehmen bis zu 65 %, abhängig von der Programmlinie
Wissenschaftseinrichtungen bis zu 100 %, abhängig von der Programmlinie

Einreichungsfrist:
Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 15. Juni 2022

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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