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Inhaltsangabe

Energie und Klima in Sachsen

Inhalt

Seit Ende November können Unternehmen aus Sachsen Zuschüsse erhalten für Investitionen im Förderprogramm „Energie und Klima“. Für die kommenden vier Jahre stehen 243 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung.

Das Programm enthält fünf Module:

Modul 1: Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
(nur für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademie in Sachsen)  
Modul 2: Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen
Modul 3: Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene
+++Derzeit noch nicht in Kraft, Informationen folgen+++
Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Modul 5: Zukunftsfähige Energieversorgung

Exemplarisch stellen wir Ihnen das Modul 2 näher vor:
Gefördert werden:
1. Investive Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgas-Emissionen verbunden mit einer Steigerung der Endenergieeffizienz.

2. Nicht-Investive Maßnahmen:

  • zur Vorbereitung, Begleitung und Auswertung von Energieeffizienz- und Treibhausgas-Minderungs- oder Energiemanagementprojekten einschließlich Akzeptanzsteigerung und Öffentlichkeitsarbeit, Investitionsvorbereitung, Erarbeitung konzeptioneller und strategischer Grundlagen, Erarbeitung, Aktualisierung und Ergänzung informeller Planungen und Konzepte,
  • zur Initiierung, Begleitung und Beratung von Netzwerken zur Erhöhung der Energieeffizienz, Treibhausgasminderung sowie Treibhausgasneutralität,
  • in Form eines kommunalen Klimamanagements einschließlich Erstellung integrierter Klimakonzepte mit dem Schwerpunkt Klimaschutz,
  • in Form von kommunalen Umsetzungsinstrumenten, einschließlich Teilnahme am Zertifizierungssystem European Energy Award® oder Kommunales Energiemanagement,
  • externe Beratungsleistungen zum Einstieg und begleitende Beratung zum Thema Energieeffizienz und Treibhausgasminderung.

3. Komplexvorhaben im Sinne komplexer investiver Maßnahmenpakete, die zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen.

4. Modellvorhaben, die wesentlich zur Steigerung der Endenergieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen beitragen.

Antragsteller:
Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 31. Januar 2024

Sie interessieren sich für das Förderprogramm? Nutzen Sie unser Experten-Knowhow aus 40 Jahren Fördermittelerfahrung. Ein unverbindliches Erstgespräch können Sie hier buchen.

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