Das Programm ARBEIT: SICHER + GESUND des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) will die Arbeitsbedingungen in verschiedenen Bereichen verbessern, die bisher nicht genug beachtet wurden oder neue Herausforderungen mit sich bringen. Dazu will das Programm die Meinungen und Erfahrungen von verschiedenen Akteuren in der Arbeitswelt einholen und berücksichtigen.
Das Programm bezuschusst innovative Projekte zu den folgenden Themen:
- Mobile Arbeit: Wie können Menschen, die von zu Hause oder unterwegs arbeiten, sicher und gesund bleiben?
- Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt: Wie können Arbeitsplätze an die Veränderungen des Klimas angepasst werden?
- Basisarbeit: Wie können Menschen, die einfache oder niedrig qualifizierte Tätigkeiten ausüben, besser geschützt und unterstützt werden?
- Psychische Gesundheit: Wie können psychische Belastungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz erkannt und vermieden werden?
- Künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz: Wie kann künstliche Intelligenz dazu beitragen, die Arbeit sicherer und gesünder zu gestalten?
Förderfähig sind Projekte, die innerhalb der fünf obengenannten Themenfelder
- innovative, praxisrelevante und partizipative Lösungen für Beschäftigte und Unternehmen sowie betriebliche und überbetriebliche Akteure des Arbeits- und Gesundheitsschutzes entwickeln und erproben,
- die menschengerechte Gestaltung der Arbeit stärken bzw. verbessern,
- durch externe Einrichtungen (Institute, Hochschulen, Akademien, o.ä.) begleitet und evaluiert werden.
Um die Arbeit sicherer und gesünder zu gestalten, sollen verschiedene Ideen entwickelt und getestet werden. Diese Ideen können als Berichte oder Szenarien dargestellt werden, die zeigen, wie die Zukunft aussehen könnte. Um zu prüfen, ob diese Ideen funktionieren, sollen Pilotprojekte durchgeführt werden. Außerdem soll eine Gruppe von Experten und Politikern über den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz diskutieren.
Antragsteller:
Unternehmen, Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), gemeinnützige Träger, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen und Verbände
Förderquote:
Wird im jeweiligen Förderaufruf festgelegt, maximal jedoch 70 %.
(jeweils bis zu 600.000 Euro pro Vorhaben)
Einreichungsfrist:
Wird im jeweiligen Förderaufruf angegeben.
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