Das Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ bringt Start-Ups und Investoren zusammen. Hierzu werden privat investierende Personen, die Geschäftsanteile an jungen (< 7 Jahre), kleinen und innovativen Unternehmen erwerben, mit steuerfreien Zuschüssen gefördert. Konkret erhält der Investierende einen Teil seiner Anteile an Erwerbszuschuss zurück. Pro Unternehmen können hiermit Anteile bis zu 3 Mio. € pro Jahr bezuschusst werden.
Nun wurde das Programm um weitere 4 Jahre verlängert und in einigen Punkten angepasst:
- 25 % Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 20 %) und bei Wandeldarlehen (bisher 10 %)
- Einführung eines „INVEST-Budgets“ in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro Investierendem (d.h. keine weitere INVEST-Förderung mehr, wenn 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen ausgezahlt oder bewilligt wurden)
- 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme (bisher 25.000 Euro)
- 200.000 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
- Begrenzung des Exitzuschusses auf 25 % (bisher 80 %) der Investitionssumme
- Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)
Antragsteller:
Natürliche Personen, Beteiligungsgesellschaften (mit max. 10 Gesellschaftern)
Einreichungsfrist:
Anträge können jederzeit gestellt werden
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