Mit dem Instrument der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) haben Kommunen die Pflicht, die
Wärmewende planerisch vorzudenken. Die Umsetzung birgt jedoch technische Herausforderungen,
die durch innovative Ansätze adressiert werden sollen.
Ziel des Förderaufrufs des 8. Energieforschungsprogramms ist es, die systemisch innovative Umsetzung der kommunalen Wärmepläne zu beschleunigen, indem kommunale Akteure befähigt werden, neue Lösungsansätze schnell und ökonomisch in die Praxis zu überführen.
Gefördert werden innovative Projekte in den folgenden drei Modulen:
Modul 1 Quartier:
Vorbereitung von Umsetzungsprojekten auf Quartiersebene im Kontext der kommunalen Wärmewende. Kommunen sollen in Zusammenarbeit mit anderen lokalen Akteuren und Forschungseinrichtungen in die Lage versetzt werden, aktuelle Lösungsansätze und Forschungsergebnisse aus dem Pflichtinstrument der kommunalen Wärmeplanung auf die direkte praktische Umsetzung an einem Standort hin zu prüfen. Weiterhin ist die Übertragung auf andere Standorte Gegenstand der Projekte.
Modul 2 Energiesystemanalyse:
Generierung von Orientierungswissen für die Wärmeplanung anhand (modellhafter) Lösungsansätze, welche eine sinnvolle und nachhaltige Einbettung der KWP in die übergeordnete Energieversorgungsinfrastruktur abbilden.
Modul 3 Synthese:
Übergreifendes Monitoring und Querauswertung der geförderten Vorhaben unter Zuarbeit der geförderten (kommunalen) Akteure.
Die reine Erstellung eines kommunalen Wärmeplans ist nicht Gegenstand dieses Förderaufrufs.
Gefördert werden Verbundprojekte von Kommunen mit kommunalen Partnern, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Angehörigen der freien Berufe.
Alternativ zu Verbundprojekten kann auch das neue Förderinstrument der Mikroprojekte genutzt werden. Mikroprojekte ermöglichen einen niederschwelligen Zugang zur Förderung. Hierzu zählen etwa Projekte, die die Machbarkeit von Innovationsideen untersuchen, umfangreichere Forschungsprojekte vorbereiten oder neuartige Technologien an die Marktreife annähern. Mikroprojekte sind grundsätzlich Einzelvorhaben mit einer Laufzeit von bis zu neun Monaten.
Antragsteller:
Verbundprojekte: Kommunen mit Unternehmen, Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden, Forschungseinrichtungen, Vereine, Stiftungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
Mikroprojekte: Einzelvorhaben, mit Bezug auf diesen Förderaufruf als Vorhaben einer Kommune
Förderquote:
I.d.R. zwischen 50 und 70 %
Einreichungsfrist:
Für Verbundprojekte gibt es ein 2-stufiges Verfahren (erst Skizze, dann Antrag) mit zwei Einreichungsfristen: 01.01.2025 und 01.05.2025
Bei Mikroprojekten ist es ein einstufiges Verfahren (Antrag) ohne konkrete Fristen – eine Einreichung ist jederzeit möglich
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