Inhalt des aktuellen Aufrufs der „Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff‐ und Brennstoffzellentechnologie Phase II“ ist die Förderung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich.
Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 MW. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Elektrolyseanlagen zu 100 % mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden.
Antragsteller:
Unternehmen, Bund, Länder, Gemeinden sowie Stiftungen, Vereine und Verbände
Förderquote:
Bis zu 45 %
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 28. April 2023
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