Wasserstoff

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Inhaltsangabe
Wasserstoff

Wasserstoff für nachhaltige Mobilität

Inhalt

Inhalt des aktuellen Aufrufs der „Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff‐ und Brennstoffzellentechnologie Phase II“ ist die Förderung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich.
Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 MW. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Elektrolyseanlagen zu 100 % mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden.

Antragsteller:
Unternehmen, Bund, Länder, Gemeinden sowie Stiftungen, Vereine und Verbände

Förderquote:
Bis zu 45 %

Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), bis zum 28. April 2023

Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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