Mit EXIST-Women sollen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gründungsinteressierte und gründungsaffine Frauen in der Phase vor der Unternehmensgründung insbesondere bei der Entwicklung ihrer Unternehmerinnenpersönlichkeit und der Weiterentwicklung ihrer Gründungsidee unterstützt werden.
EXIST-Women: Was wird gefördert?
Angesprochen werden sowohl Frauen, die bereits ein konkretes Gründungsthema verfolgen, als auch solche, die eine geeignete Gründungsidee erst im Rahmen der Förderung identifizieren möchten.
Die Förderung erfolgt themen- und technologieoffen.
EXIST-Women soll dazu beitragen, Frauen zu ermutigen, den Weg in die unternehmerische Selbstständigkeit zu wagen und den Anteil von Frauen als Geschäftsführerinnen und Gesellschafterinnen von innovativen Unternehmensgründungen zu erhöhen.
Gefördert werden Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die mit Unterstützungsmaßnahmen und Angeboten zur unternehmerischen Beratung und Qualifizierung sowie der Vernetzung im Start-up-Ökosystem Frauen bei der Entwicklung ihres Unternehmerinnengeists fördern und die Entwicklung ihrer Gründungsidee unterstützen.
Ebenfalls förderfähig sind Maßnahmen zur personellen Ergänzung der Gründungsteams, Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die weitere Umsetzung der Gründungsvorhaben und zur Vermittlung von gründungsspezifischem Fachwissen. Frauen mit Hochschul- oder Berufsabschluss oder Studentinnen, die über Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland einen Bewerbungs- und Auswahlprozess durchlaufen haben, der zum Ziel hat, geeignete gründungsmotivierte Frauen zu identifizieren, werden mittelbar durch die Angebote der geförderten Projekte von Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert sowie bei Bedarf durch Stipendien.
Antragsteller:
Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Förderquote:
Bis zu 100 %, u.a. abhängig von der Zugehörigkeit zu den Zielgebieten „Stärker entwickelte Regionen“ (hierzu gehören die „alten“ Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) und „Übergangsregionen“ (hierzu gehören die „neuen“ Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig)
Einreichungsfrist:
Einstufiges Verfahren (Antrag), jährlich jeweils bis zum 30. September (bis 30. September 2027)
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Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060, schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt oder buchen Sie direkt hier einen unverbindlichen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter