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Neuer Förderaufruf für „Zukunft Bau“

„Zukunft Bau“ fördert Projekte, die im realen Umfeld des Neubaus, Umbaus oder des Rückbaus von Gebäuden durchgeführt werden und neuartige marktnahe Lösungsansätze für das klimaneutrale, klimaangepasste, energieeffiziente und ressourcenschonende Bauen erproben. Unterstützt werden neue bauliche, technische, soziale und organisatorische Lösungsansätze zur Dekarbonisierung und Reduzierung des Ressourcen- und Flächenverbrauchs. Dabei soll die experimentelle Umsetzung von marktnahen Produkten, Bauweisen, Planungsmethoden oder Kooperationsformen im Rahmen einer baulichen Maßnahme gefördert werden.

Die Förderung teilt sich in zwei Förderkategorien auf:
Förderkategorie A – Konzeptfindung, Innovationstransfer und integrierte Planung
Für Vorhaben in frühen Planungsphasen (bis einschl. Leistungsphase 4 gemäß HOAI). Der Schwerpunkt sollte auf den Innovationstransfer (Überführung von neuen Erkenntnissen und Ansätzen aus der Forschung in die Planung) sowie die wissenschaftliche Begleitung gelegt werden.

Förderkategorie B – Bauliche Umsetzung und Erprobung
Für Vorhaben ab Leistungsphase 5 HOAI. Gefördert wird die experimentelle, bauliche Umsetzung von innovativen Ansätzen. Unter anderem soll die Umsetzung von baulichen Lösungen angeregt werden, die ambitionierter und nachhaltiger sind als ursprünglich geplant. Die Umsetzung und Erprobung sollen wissenschaftlich begleitet werden.

Privatpersonen, Institutionen, Unternehmen, die als Bauherren fungieren im Verbund mit Herstellern, Baufirmen und/oder Forschungseinrichtungen

Bis zu 25 %

Zweistufiges Verfahren (Skizze und Antrag), bis zum 12. November 2024

Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.

Übrigens: viele weitere Förderinformationen finden Sie in unserer Förderdatenbank www.gewi.de/newscenter

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    Häufig gestellte Fragen

    1.

    Wer kann Fördergelder bekommen?

    Ein Unternehmen kann nicht generell „zu klein“ oder „zu groß“ sein. Sie müssen auch keine Grundlagenforschung betreiben oder Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich machen. Aber je nach Programm gelten unterschiedliche Regeln und die müssen zu Ihrem Unternehmen und zum Projekt passen. Lassen Sie uns gerne gemeinsam herausfinden, ob dies der Fall ist.

    2.

    Welche Daten werden veröffentlicht?

    Dies hängt von dem Programm ab. Meist werden der Unternehmensname, Projekttitel, Laufzeit und die Fördersumme veröffentlicht. Darüber hinaus werden Abschlussberichte veröffentlicht, diese müssen allerdings keine geheimhaltungsbedürftigen Informationen enthalten.

    3.

    Wie verhält es sich mit Schutzrechten/Property Rights?

    Die Förderlandschaft überlässt es weitgehend dem Zuwendungsempfänger – also Ihnen –, ob und durch wen Schutzrechte angemeldet werden. Bei Kooperationsprojekten vereinbaren die Partner dies untereinander im Vorfeld, unabhängig vom Fördergeber.

    4.

    Was kostet die Beratung?

    Das Honorar für die Fördermittelberatung setzt sich aus einer Zeit- und einer Erfolgskomponente zusammen. Das Zeithonorar ist abhängig vom Aufwand, das Erfolgshonorar fällt bei Bewilligung an. Beides wird im Vorfeld fest vereinbart und ist somit klar kalkulierbar. Kleine Unternehmen können die Beratungsleistungen ggf. zu 50 % über das Förderprogramm „go-Inno“ bezuschussen lassen.

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