Um kleine und mittlere Unternehmen in der Region bei der grünen und digitalen Transformation zu fördern, wurde das neue Förderinstrument der „Zukunftsgutscheine Rheinisches Revier“ entwickelt. Der Baustein TransformInvest wird nachfolgend dargestellt, Informationen zu den Bausteinen TransformConsult und Transformationexpert:in finden Sie hier.
TransformInvest bezuschusst Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen, die für die Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation oder zur Bedienung digitaler Märkte erforderlich sind. Förderfähig sind darüber hinaus Investitionen im Rahmen von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie Digitalisierungsmaßnahmen im Unternehmen selbst.
Gefördert werden können:
- Investitionen zur Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung der Märkte der grünen Transformation, insbes. Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen,
- Investitionen zur Umsetzung einer Geschäftsmodelltransformation zur Bedienung digitaler Märkte,
- Investitionen für mehr Klima- und Ressourcenschutz im Unternehmen selbst, u.a. durch Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, sowie
- Investitionen zur Digitalisierung der Unternehmens- und Produktionsprozesse, insbes. Maßnahmen zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads im Prozess der Leistungserstellung. Nicht förderfähig sind in diesem Zusammenhang die Digitalisierung des Vertriebes, der Aufbau eines Onlinemarketings oder die Einführung von CRM-Systemen.
Dabei sind auch Innovationsinvestitionen bis zur Entwicklung von Prototypen förderfähig.
Förderfähig ist die Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens sowie die Anschaffung immaterieller Wirtschaftsgüter in den Fördergebieten.
Umweltschutzbezogene Investitionen in die Transformation des Geschäfts- und Produktionsprozesses können mit maximal 60 % der umweltschutzbezogenen Ausgaben bezuschusst werden, max. 2 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben. Bei Investitionen zur Prozess- und Organisationsinnovation beträgt der Zuschuss max. 50 % der förderfähigen Ausgaben.
Der Zuschuss beträgt in allen anderen Fällen bis zu 60 % der förderfähigen Aufwendungen, max. 200.000 € Es handelt sich dann um eine De-minimis-Beihilfe.
Eine Förderung wird nur gewährt, wenn bei Antragstellung über eine Eigenerklärung nachgewiesen wird, dass die Investition nicht mithilfe eines banküblichen Darlehens getätigt werden kann.
Voraussetzung für die Förderung ist entweder, dass das antragstellende Unternehmen als Zulieferer und Dienstleister unmittelbar vom Kohleausstieg betroffen ist oder, dass eine geplante grüne Geschäftsmodelltransformation Unternehmenswachstum erzeugt und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führt.
Antragsteller:
Kleine und mittlere Unternehmen gem. EU-Definition im Rheinischen Revier (Kreise Düren, Heinsberg, Rhein-Erfts und Neuss, die Städteregion Aachen und die Stadt Mönchengladbach). Der Kreis Euskirchen ist in diesem Baustein nicht förderfähig.
Als langjähriger Fördermittelberater unterstützen wir Sie gerne Full Service bei der Beantragung der Fördergelder, insbesondere Zuschüsse. Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an unter 02103 – 789060 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular unter: www.gewi.de/kontakt; wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihre Nachricht.
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