Energiewende

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Inhaltsangabe
Energiewende

Zuschüsse für innovative Umweltprojekte für Mittelständler sowie Start-Ups

Inhalt

Das Programm legt den Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Umweltwirtschaft, die besonders unter den Folgen der Corona-Krise zu leiden haben. Den Schwerpunkt stellt die Förderung neu gegründeter Unternehmen dar.

Gefördert werden können FuE-Projekte, die mindestens einem der acht Teilmärkte der Umweltwirtschaft zu zuordnen sind:

  • Umweltfreundliche(r) Energiewandlung, -transport und -speicherung
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
  • Umweltfreundliche Mobilität
  • Wasserwirtschaft
  • Minderungs- und Schutztechnologien
  • Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
  • Umweltfreundliche Landwirtschaft

Das Förderprogram ist in zwei Programmteile unterteilt:

Programmteil 1: Forschung, Entwicklung und Innovation

Förderfähig sind Projekte, die technische Prozess-, Organisations-Innovationen, Innovationsnetzwerke oder Innovationsmittler fokussieren.
Es sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich.

Antragsteller:
Unternehmen (nur KMU gem. EU-Definition)
eingetragene Vereine, Verbände und Stiftungen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen (nur im Verbund)

Förderquote:
Unternehmen bis zu 80 %
Akteure im nichtwirtschaftlichen Bereich 100 %

Fördersumme: mind. 50.000 € (Bagatellgrenze), max. 1.000.000 €

Projektlaufzeit: Projekte müssen bis zum 31.03.2022 abgeschlossen sein

Verfahren: zweistufiges Antragsverfahren (Skizze und Antrag)

Einreichungsfrist:
Skizze am 26.11.2020, 16:30h (Ausschlussfrist), Antrag am 31.01.2021

Programmteil 2: Maßnahmen im Bereich „grüne Gründungen“

Dieser Programmteil dient der Förderung von innovativen Unternehmensneugründungen in den Teilmärkten der Umweltwirtschaft („grüne Gründungen“).

Förderfähig sind:
– Prototypenentwicklungen (2 Phasen: „erstmaliger Bau“ sowie „erster Test und Verfeinerung“)
– Markterschließungsmaßnahmen (Messen, Verkaufsveranstaltungen, Pitches)
Es sind Einzel- und Verbundvorhaben möglich.

Antragsteller: Unternehmen,
– die nicht-börsennotiert sind,
– die Kleinstunternehmen gemäß EU-Definition2 sind (max. 9 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. €),
– deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt,
– die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und
– die nicht durch Zusammenschluss gegründet worden sind

Förderquote:
a) bis zu 60 % bei Verbund- bzw. 45 % bei Einzelvorhaben
b) 50 %

Fördersumme:
a) mind. 2.000 € (Bagatellgrenze), max. 30.000 € (über beide Phasen)
b) mind. 1.000 €, max. 5.000 €

Projektlaufzeit: Projekte müssen bis zum 31.03.2022 abgeschlossen sein

Verfahren: einstufiges Antragsverfahren

Einreichungsfrist: 31.12.2020

Haben Sie noch Fragen? Seit 1984 unterstützen wir als Full-Service-Fördermittelberatung bei der Auswahl der optimalen Programme, bei der Beantragung der Zuschüsse und der Umsetzung von Förderprojekten. Bei Projektideen sprechen Sie uns bitte jederzeit an – die Potenzialprüfung Ihrer Projekte auf Fördermittel und Subventionen erfolgt unverbindlich und honorarfrei. Rufen Sie uns an unter 02103/789 06 0 oder schicken Sie uns eine E-Mail an gewi@gewi.de

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